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tüv siegel

Was tut dem Auto im Winter gut?

Viele Fahrzeughalter meinen, Sie tun Ihrem Motor etwas Gutes, indem Sie im Winter Ihren Motor warmlaufen lassen. 

Ist es schädlich, den Motor im Winter warmlaufen zu lassen?

Ja, es ist schädlich. Im Stand braucht der Motor deutlich länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. Und dafür wird eine große Menge an Kraftstoff verbraucht, ohne eine Leistung zum Antrieb des Fahrzeuges abzugeben. Und solange der Motor nicht warm ist, gelangt viel unverbrannter Kraftstoff auf die Zylinderoberfläche und es kommt zwangsläufig wegen schlechter Schmierung zu erhöhter Reibung.

Die Folge ist ein Zylinder- und Kolbenverschleiß.

Unverbrannter Kraftstoff fließt an den Kolben vorbei, gelangt in die Ölwanne und verdünnt so das Motoröl. Dadurch verschlechtert sich auch hier die Schmierung, was wiederum den Motorverschleiß erhöht.

In kalten Wintertagen denken viele Fahrzeughalter, dass man seinen auch Fahrzeuginnenraum wesentlich schneller warm bekommt, wenn man den Motor warmlaufen lässt.

Tests haben gezeigt, dass das Fahrzeug durch das Laufenlassen des Motors nicht besonders warm wird. Nach vier Minuten bei einer Außentemperatur von -10 °C hat das Motoröl erst eine Temperatur von -7 °C erreicht und auch aus den Luftaustrittsdüsen kommt nur ein laues Lüftchen mit ca. 13 °C. Dafür wurden dann jedoch bereits etwa 0,15 l Benzin verbrannt

Darf man denn den überhaupt den Motor warmlaufen lassen?

Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu verhindern. Hierzu steht im §30 der StVO (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot):

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Bürger dadurch belästigt werden. Auch ist dies mit einem Bußgeld belegt, was viele nicht wissen: Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Kommt gut durch die kalte Zeit! 

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