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Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

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    Die Hauptuntersuchung

    Plakette fällig?

    §29 (1) Stvzo: Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

    Die Hauptuntersuchung

    Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.

    Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen, weltweit liegen die Intervalle für eine technische Überprüfung typisch bei einem Jahr oder alle zwei Jahre (in Deutschland).

    Wir führen die Hauptuntersuchungen (HU) an diverse Prüfstützpunkten für Sie durch. Kommen Sie vorbei – ohne Termin und ohne langes Warten werden Sie vom Prüfingenieur freundlich bedient.

    Alternativ vereinbaren Sie gerne einen Termin hier auf dieser Website oder unter 0611 – 13 753 444.

    Nach dem Motto „Zukunft Gewissheit geben“ setzen sich die TÜV Hessen-Prüfingenieure nach Ihren Wünschen flexibel, zuverlässig und pünktlich für die Sicherheit Ihrer Kunden im Straßenverkehr ein. Bieten Sie Ihren Kunden einen Mehrwert durch unseren kompetenten Service.

    Über Preise und Konditionen informieren wir Sie hier.

    Übrigens: Lassen Sie sich durch unsere HU-Erinnerung an den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung erinnern.

    Termin vereinbaren HU Erinnerung

    Pflichtprüfpunkte nach StVZO

    6.1. Bremsanlage

    6.2 Lenkanlage

    6.3 Sichtverhältnisse

    6.4 Lichttechnische Einrichtungen & andere Teile der elektrischen Anlagen

    6.5 Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

    6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

    6.7 Sonstige Auststattung

    6.8 Umweltbelastung

    6.9 Zusatz-Utersuchungen an KFZ (gewerbliche Personenbeförderung)

    6.10 Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

    Das wichtigste im Überblick

    Für die HU benötigen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I, ZB I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder). Mithilfe des Fahrzeugbriefes (ZB II) kann eine HU ebenfalls durchgeführt werden.

    Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.

    Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter dem Scheibenwischer ihres Fahrzeugs vorfinden, erklären wir Ihnen, was die Daten der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen bedeuten. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist.

    Die Farbe gibt nochmals zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich nach sechs Jahren. Die Fälligkeit der nächsten HU können Sie ebenfalls am kleinen Fahrzeugschein und aus dem letzten Untersuchungsbericht ablesen.

    Achten Sie auf den Ablaufmonat der Prüfplakette. Überziehen kann doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service des IVS Malki und empfehlen Sie Ihren Kunden, sich kostenfrei unter > HU-Erinnerung für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges zu registrieren. Die dort eingetragenen Daten werden vom TÜV Hessen nur für diesen Zweck verwendet.

    Mit den Checklisten bereiten Ihre Kunden ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vor (hier klicken) oder erhalten Infos zur Schadstoffplakette u.v.m.

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