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Eintragung

Änderungsabnahmen gemäß §19.3 StVZO

§19.3 StVZO

Änderungsabnahmen / Eintragungen

Es erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn bestimmte Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen nicht eingetragen werden.

Felgen

Rad-Reifen-Kombination

Fahrwerk

Feder u. Schwingungsdämpfer

Distanzscheiben

Spurverbreiterung

Vieles Mehr

Leistungssteigerung, Ablastung, Spoiler, …

Tuning durch Änderungen – Unabhängig wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, IVS Malki prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, sodass Sie unsere ausgehändigten Dokumente mitsich führen oder direkt in die Zulassungsbescheinigung I (ZB1) eintragen lassen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

Was müssen Sie mitbringen?

Informieren Sie sich bereits vorab, welche Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen. Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb gehören zum Lieferumfang der Bauteile immer Prüfzeugnisse.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Teilegutachten oder Genehmigung nach EU-Recht

allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Bauartgenehmigung bzw. Herstellerbescheinigung

Alle Unterlagen, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden

Eintragung ab 49€
Jetzt informieren!

0611 – 13 753 444

IVS Malki persönlich kontaktieren und sich vorab über die Unterlagen informieren.

Anfrage

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

eintragung@ivs-malki.de
Termine

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