Es erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn bestimmte Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen nicht eingetragen werden. Rad-Reifen-Kombination Feder u. Schwingungsdämpfer Spurverbreiterung Leistungssteigerung, Ablastung, Spoiler, … Tuning durch Änderungen – Unabhängig wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, IVS Malki prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, sodass Sie unsere ausgehändigten Dokumente mitsich führen oder direkt in die Zulassungsbescheinigung I (ZB1) eintragen lassen. Vereinbaren Sie hier einen Termin. Informieren Sie sich bereits vorab, welche Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen. Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb gehören zum Lieferumfang der Bauteile immer Prüfzeugnisse. IVS Malki persönlich kontaktieren und sich vorab über die Unterlagen informieren. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden. Vereinbaren Sie einen Onlinetermin. §19.3 StVZO
Änderungsabnahmen / Eintragungen
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Was müssen Sie mitbringen?
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Teilegutachten oder Genehmigung nach EU-Recht
allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Bauartgenehmigung bzw. Herstellerbescheinigung
Alle Unterlagen, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden
Jetzt informieren!
0611 – 13 753 444
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