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Eintragung beim TÜV Hessen Partner

gemäß §19(2) und §19(3) und §21 StVZO

§§ 19.2 u. 19.3 StVZO

Änderungsabnahmen
oder Einzelabnahme

Es erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn bestimmte Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen nicht eingetragen werden.

gebühr hu

Felgen

Rad-Reifen-Kombination

abgassonderuntersuchung

Fahrwerk

Feder u. Schwingungsdämpfer

asu

Distanzscheiben

Spurverbreiterung

tüv plakette lesen schwarzer balken

Vieles Mehr

Leistungssteigerung, Ablastung, Spoiler, …

Eintragung beim TÜV Hessen

Tuning durch Änderungen. Unabhängig wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten:  IVS Malki prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, sodass Sie unsere ausgehändigten Dokumente mit sich führen oder direkt in die Zulassungsbescheinigung I (ZB1) eintragen lassen. Für die Eintragung beim TÜV Hessen  vereinbaren Sie hier einen Termin.

Änderungsabnahme: Welche Änderungen am Fahrzeug müssen Sie anmelden?

Dazu gehören alle Arten von Tuningmaßnahmen, die gemäß Paragraph 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO) einer Genehmigung bedürfen, wie beispielsweise die Veränderung der Rad-Reifen-Kombination. Falls die betreffenden Teile über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie dieser ABE beigefügt werden. Aus dieser lässt sich entnehmen, ob eine Anbauabnahme notwendig ist und ob eine Eintragung in die Fahrzeugdokumente erforderlich ist.

Wenn für das Bauteil ein Teilegutachten vorliegt, muss der Einbau unverzüglich von einem TÜV Hessen-Prüfingenieur oder einer TÜV Hessen-Prüfingenieurin abgenommen werden. Diese Abnahme kann bei einer TÜV Hessen-Prüfstelle in Ihrer Region durchgeführt werden. Eine entsprechende Dokumentation der Modifikation gemäß Paragraph 19 Absatz 3 der StVZO erfolgt in einem Änderungsabnahmebescheid.

Keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder kein Teilegutachten verfügbar?

Falls es für Ihr Bauteil keine ABE oder kein Teilegutachten gibt oder falls die darin festgelegten Bedingungen (wie beispielsweise der Anwendungsbereich) nicht erfüllt sind, wird eine individuelle Abnahme gemäß Paragraph 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO) in Verbindung mit einer individuellen Betriebserlaubnis nach Paragraph 21 StVZO erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Verbindung mit einer geänderten Rad-Reifen-Kombination).

Diese Abnahmen müssen von den befugten Vertretern des Technischen Dienstes der TÜV Hessen durchgeführt werden. Bei der Suche nach einem TÜV Hessen-Vertragspartner wählen Sie einfach die Option “Gutachten Einzelabnahme § 21 StVZO/§19 (2) StVZO” oder “Vollgutachten nach § 21 StVZO”.

Falls Sie unsicher sind, bevor Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, empfehlen wir Ihnen, sich vor den Anpassungs- oder Umbauarbeiten an die TÜV Hessen-Partnerin oder den TÜV Hessen-Partner in Ihrer Nähe zu wenden.

Wir sind die TÜV Hessen-Prüfstelle in Ihrer Region

Im Falle einer nicht genehmigten Änderung und einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz, was erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

tüv wiesbaden

Was müssen Sie mitbringen?

Informieren Sie sich bereits vorab, welche Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen. Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb gehören zum Lieferumfang der Bauteile immer Prüfzeugnisse.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Teilegutachten oder Genehmigung nach EU-Recht

allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Bauartgenehmigung bzw. Herstellerbescheinigung

Alle Unterlagen, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden

Eintragung ab 49€

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen

Individuelle Felgen, aerodynamische Anbauteile, Fahrwerksveränderungen und Leistungssteigerungen werden von den TÜV Hessen-Prüfingenieurinnen und -ingenieuren sowie den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der TÜV Hessen geprüft. Dabei werden die technischen Modifikationen an Ihrem Fahrzeug sorgfältig unter Berücksichtigung der entsprechenden Prüfunterlagen begutachtet.

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit

Es kann passieren, dass die Polizei an Ihrem Fahrzeug Unregelmäßigkeiten bemerkt, die nicht den Vorschriften gemäß Paragraph 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen. Dazu zählen möglicherweise Tuning-Maßnahmen, abgenutzte Reifen, mangelhafte Beleuchtung oder übermäßige Geräuschentwicklung. Falls ein konkreter Verdacht besteht, erstellt die Polizei einen Mängelbericht. In der Folge sind Sie verpflichtet, die Behebung der aufgeführten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist von einer behördlich anerkannten Überwachungsorganisation, beispielsweise dem TÜV Hessen, bestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

IVS Malki persönlich kontaktieren und
sich vorab informieren.

0611 – 13 753 444

Anfrage

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

eintragung@ivs-malki.de
Termine

Vereinbaren Sie einen Onlinetermin.

Freie Termine

Welche Richtlinien gelten beim Tuning im Hinblick auf eine nachfolgende Überprüfung, und was ist erlaubt oder nicht? Auf was sollte ich achten, wenn ich mein Fahrzeug aufwerten und optimieren möchte? Und wie kann ich vertrauenswürdige von unseriösen Angeboten auf dem Markt im Bereich “Tuning” unterscheiden? Die Fragen und Antworten zu den Themen „Tuning“ und „Begutachtung der Änderungen“ sind so individuell wie die Fahrzeuge selbst, daher gestaltet es sich schwierig, allgemeine Aussagen zu treffen. Bei Ihren Anliegen wenden Sie sich bitte an die TÜV Hessen-Partnerinnen und -Partner vor Ort, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Gegenseitige Beeinflussung
der Änderungsteile?

Zur Einzelabnahme §19.2 StVZO