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Früher war der sogenannte TÜV (Technischer Überwachungs Verein) die erste und einzige ausführende Prüforganisation für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Deshalb wird bis heute die eigentliche, richtige Hauptuntersuchung (HU) umgangssprachlich “TÜV” genannt. Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkw beträgt normalerweise 24 Monate. Eine Ausnahme ist bei den Pkws nach der ersten Kfz-Zulassung, bei denen die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig ist. Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z.B. 24 Monate). Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die “normale” HU. Um der Frist nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen Erinnerungsservice zu nutzen. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Untersuchung bei dem Partner. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt nochmals zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt kann die Prüfplakette 6 verschiedene Farben, jedes Jahr bekommt die Plakette eine andere Farbe, die sich dementsprechend wechseln. Wenn Ihr Auto keine Mängel oder nur geringe Mängel vorweist, kann der Prüfingenieur eine gültige Plakette mit der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen kleben. Die Mangelbehebung muss dennoch unverzüglich erfolgen. Seit 20. Mai 2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt. Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem “Geringen Mangel” und dem “Erheblichen Mangel” auch eine Kategorie “Gefährlicher Mangel”. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren. Mithilfe der schwarzen Balken können Sie auf einfacher Weise den Monat Ihrer HU Fälligkeit ablesen. 6.1 Bremsanlage Hier erhalten Sie Informationen zu Preisen und Gebühren➚. Eine gute Vorbereitung auf den Termin erhöht die Chance, im ersten Anlauf die begehrte HU-Plakette zu bekommen. Hier finden Sie unsere Checkliste. Selbstverständlich dürfen Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung zuschauen. Sie haben die Wahl, ob Sie bei der Untersuchung Ihres Fahrzeugs dabei sein möchten oder im Wartebereich einen Kaffee trinken. Sollte eine Warnweste in Ihrem Fahrzeug fehlen oder der Verbandkasten abgelaufen sein, können Sie diese gerne vor Ort bei uns kaufen. Sie erhalten von uns einen ausführlichen Prüfbericht. Darin ist aufgeführt, welche Mängel an Ihrem Fahrzeug vorliegen. Lassen Sie diese von Ihrer Werkstatt beheben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Nachkontrolle kostet je nach Aufwand 5-30€. Sie haben für die Beseitigung der Mängel (Geringe Mängel, Erhebliche Mängel, Gefährliche Mängel) 1 Monat Zeit. Eine Überziehung ist mit Mehrkosten (nochmalige HU) verbunden. Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Bei einer Nachokntrolle benötigen wir zusätzlich den Untersuchungsbericht. Sie brauche in allen Fällen keine Vollmacht des Halters mitzubringen. Selbstverständlich können Sie zu uns zur Nachkontrolle – auch mit einem HU-Bericht einer anderen Organisation (Dekra, KÜS, GTÜ, TÜV Nord, TÜV Süd, …). Wir akzeptieren Bargeld, Debitkarten (EC-Karten) und Kreditkartenzahlungen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur für Geschäftskunden möglich, die bei uns eine Kundennummer haben. Ein Termin hilft Ihnen Wartezeiten zu vermeiden und besser zu planen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Termine können Sie telefonisch unter 0611 – 13 753 444 oder online vereinbaren. Eigentlich gar nicht. Bei Pkws und Motorrädern gilt: Die nächste HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Dafür haben Sie den kompletten Fälligkeitsmonat Zeit. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen müssen. Eine Rückdatierung der Prüfung / neuen Plakette findet nicht statt. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld und bei langen Überschreitungen sogar mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung in Regress genommen werden. Übrigens: Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an die Fälligkeit Ihrer nächsten HU – bequem und kostenlos. Wir erinnern Sie gerne auch an die Hauptuntersuchung, indem Sie auf hier klicken. Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen. Aber auch die Reservierung des vorherigen Kennzeichens reicht dann nicht aus. Hier kann Ihnen aber die Zulassungsstelle unter Vorlage der EVB-Nummer eine Vorfahrtsgenehmigung erteilen. Nein, Sie brauchen den HU-Prüfbericht nicht immer im Auto mitführen. Sie müssen den Prüfbericht nur bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können. Das kann auch nachträglich geschehen. Bei der Hauptuntersuchung brauchen Sie den alten Prüfbericht nicht vorlegen. Wenn Sie die Hauptuntersuchung durch TÜV Hessen haben durchführen lassen, können Sie bei uns eine Zweitschrift anfordern. Die Zweitschrift darf nur an den Halter (zum Zeitpunkt der Prüfung) herausgegeben werden. Daher ist es am besten, wenn Sie persönlich an einem unserer Service-Center vorbeikommen. Alternativ können wir die Zweitschrift auch an die für Sie zuständige Zulassungsstelle senden, dann reicht ein Anruf bei uns unter 0611 – 13 753 444. Wenn sich der Halter inzwischen geändert hat, benötigen wir als Nachweis den Kaufvertrag b.z.w. den bereits durchgeführten Halterwechsel. Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn die Übermittlung direkt an die zuständige Zulassungsbehörde erfolgt. Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen, wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch, der Hauptuntersuchung, die über 150 Untersuchungspunkte umfasst. Bei rein elektrisch betriebenen Kfz entfallen alle Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement. Bei Hybridfahrzeugen mit kombiniertem Antrieb aus Elektro- und Verbrennungsmotor ist, unabhängig vom Aufbau und der Funktion des Hybridantriebs, nach wie vor eine Abgasuntersuchung notwendig. Zu den Prüfpunkten bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen, wie z.B. Bremsanlage, Rahmen, Beleuchtung, Räder, Reifen, Lenkanlage, werden an Fahrzeugen mit Elektronantrieb zusätzlich die nachstehenden Positionen geprüft (sofern verbaut): Zur Durchführung dieser Prüfungen am Elektroantrieb stehen den TÜV-Sachverständigen fahrzeugbezogene „Prüfvorgaben und –hinweise“ zur Verfügung. Sie ermöglichen eine effiziente Überprüfung des betreffenden Fahrzeugs bezüglich des Verbaus der erforderlichen Komponenten und deren geforderter Funktion. So wird u.a. bei exakt definierten Prüfabläufen kontrolliert, ob die Kontrolleinrichtungen der Komponenten wie notwendig reagieren, z. B. ob der Algorithmus des Aufleuchtens und Erlöschens von Kontrollleuchten wie vorgesehen abläuft. Bei vielen Fahrzeugen werden die Prüfungen heute besonders effizient mit Unterstützung eines speziell für die Hauptuntersuchung entwickelten elektronischen Diagnosegerätes, dem HU-Adapter, durchgeführt. Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern. Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen. Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette. Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU. Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch. Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen. Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden. Systemdaten können sein: Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen. Werden hier keine Abweichungen festgestellt, erfolgt dann der weitere Ablauf der Hauptuntersuchung wie gewohnt als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet. Somit ist es erstmals möglich, eine qualifizierte Aussage auch zum Zusammenwirken von Bremsbauteilen und der Bereifung zu machen. Für Ihre eigene Sicherheit sollten Sie alle Mängel beheben – auch wenn Sie Ihre HU bestanden haben. Sollten Sie die HU nicht bestanden haben, denken irrtürmlicherweise viele Kunden, dass nur Erhebliche Mängel (EM) beseitigt werden müssen. Sie müssen jedoch ALLE Mängel (GM+EM+VM+VU) beseitigen. Nur die Hinweise müssen Sie nicht unverzüglich oder für die Nachkontrolle beheben. Denn Hinweise gelten – wie der Name sagt – nicht als Mängel im Sinne der HU-Richtlinie. Im Untersuchungsbericht können Hinweise der aaSoP/PI an den Fahrzeughalter aufgenommen werden, durch die dieser auf sich in der Zukunft abzeichnen die Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hingewiesen wird. Die Einstufung des Fahrzeugs in eine der Mangelklassen richtet sich bei mehreren Mängeln nach dem schwersten Mangel. Bei mehreren Mängeln derselben Mangelklasse kann das Fahrzeug in die nächsthöhere Mangelklasse eingestuft werden, wenn die zu erwartenden Auswirkungen aufgrund des Zusammenwirkens dieser Mängel sich verstärken. Die pflichtgemäße Entscheidung hierüber trifft die prüfende Person. Die Gültigkeitsdauer der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge variiert z. B.je nach Fahrzeugtyp und Alter. In Deutschland beträgt die reguläre Gültigkeitsdauer für die HU bei: + Neuwagen: Die erste HU ist nach drei Jahren fällig. Danach erfolgt die HU alle zwei Jahre. Auf dem Stempel vom TÜV Hessen sehen Sie zum einen die Fälligkeit (Monat und Jahr) der nächsten Hauptuntersuchung sowie die Prüfernummer. Allgemeine Fragen zur Hauptuntersuchung
Sie können es wie eine Uhr ablesen. Zeigt der schwarze Balken nach rechts (3 Uhr), so ist Ihre HU im März (dritter Monat) fällig.
6.2 Lenkanlage
6.3 Sichtverhältnisse
6.4 Lichttechnische Einrichtungen & andere Teile der elektrischen Anlagen
6.5 Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
6.7 Sonstige Ausstattungen
6.8 Umweltbelastung
6.9 Zusatz-Utersuchungen an KFZ (gewerbliche Personenbeförderung)
6.10 Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Elektronische Fahrzeugsysteme
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters:
Bauteile / Systeme
Beispiele
Bremsanlage
Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent
Lenkanlage
Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektromechanische Lenkung
Aktive lichttechnische Einrichtungen
Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme
Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)
Airbag
Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung
Dynamischer Überrollschutz
Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überrollbügel bei Cabrios
Geschwindigkeitsbegrenzer
Geschwindigkeitsregelsysteme
Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage
Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)
+ Gebrauchtwagen: Bei PKW, die älter als drei Jahre sind, ist die HU alle zwei Jahre erforderlich.
+ abhängig von Fahrzeugtyp, Fahrzeugklasse, zul. Gesamtgewicht, … Ist Ihre Frage nicht dabei?