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Die Prüfingenieurinnen und -ingenieure der IVS Malki führen ebenfalls bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. (Nicht zu verwechseln mit der ASU / Abgassonderuntersuchung) Viele unserer Prüfingenieurinnen und -ingenieure können zudem Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchführen. Quelle: autogas-technik-zentrum.de, 24.06.2022 Quelle: prinsautogas, 07.03.2023 GWP Im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung notwendig. Diese darf höchstens 12 Monate vor der HU durchgeführt sein. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung oder Gasanlagenprüfung durchgeführt, entfällt die wiederkehrende Gasanlagenprüfung. GSP Kraftfahrzeuge mit Gasanlage müssen nach dem Einbau einer Gassystemeinbauprüfung unterzogen werden. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, ist es notwendig, dass Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt und verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden. GAP Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs mit einer Gasanlage hat im Zusammenhang mit jeder Reparatur der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung durchführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn die Gasanlage durch Brand oder Unfall beeinträchtigt wurde. Diese Prüfung darf zum Beispiel von GTÜ-Prüfingenieuren durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Anerkennung haben. Was bedeutet G607? Welche Fahrzeuge benötigen es? Wie ist der Umfang? Private Fahrzeuge, die mit Flüssiggasanlagen für Wohnzwecke ausgerüstet sind, müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden um die Betriebssicherheit sicherzustellen. Diese sogenannte Gasprüfung kann von anerkannten Prüfingenieuren des TÜV Hessens problemlos im Rahmen der normalen Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Seit dem 6. Juli 2002 ist die Installation einer Gasanlage in Wohnwagen oder Wohnmobilen europaweit in der EN 1949 einheitlich geregelt. Das DVGW Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb sowie die Prüfung dieser Anlagen und bildet die rechtliche Grundlage für die im Volksmund auch Gasprüfung genannte Untersuchung. Generell sind alle Gasanlagen in Campingfahrzeugen, wie Wohnmobile oder Wohnwagen, zu überprüfen. Durchgeführt werden kann die Prüfung an der TÜV Hessen Prüfstelle / Prüfstützpunkt. Erstmals muss die Überprüfung der Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Bei Neufahrzeugen ist sie im Rahmen der Erstinbetriebnahmeprüfung durch den Hersteller abgegolten. Bei einer Nachrüstung, Umbau oder Reparatur wird immer eine neue Prüfung von Flüssiggasanlagen fällig. Die Durchführung wird im sogenannten Prüfbuch bescheinigt. Nach der ersten Inbetriebnahme ist die Gasprüfung alle zwei Jahre zu wiederholen, sofern zwischendurch kein Austausch, Änderungen oder Reparaturen an der Gasanlage durchgeführt wurden – dann ist die Untersuchung sofort fällig. Für Wohnmobile ist der einwandfreie Zustand der Gasanlage straßenverkehrsrelevant (der Fahrer befindet sich im selben Raum wie die Gasanlage). Daher besteht für Wohnmobile die Pflicht zur Gasprüfung als Voraussetzung zum Bestehen der HU! Für Wohnwagen besteht keine Gasprüfungs-Pflicht im Rahmen der HU! Achtung: Ungeprüfte Gasanlagen dürfen generell nicht in Betrieb genommen werden. Der Halter bzw. Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.). Unter anderem werden folgende Punkte bei der Untersuchung von Flüssiggasanlagen nach G 607 durch Prüfingenieure geprüft: Darüber hinaus werden alle Prüfpunkte, die in der G 607 vorgesehen sind abgearbeitet. Bei nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Gasprüfung alle zwei Jahre vorgeschrieben und wird in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt (Ausnahmen: Reparaturen, Änderungen etc.). Bei einem Wohnmobil führt eine nicht bestandene oder ungültige Gasprüfung dazu, dass die Hauptuntersuchung ebenfalls als nicht bestanden gilt. Anders ist dies bei Wohnwagen. Wird die Gasprüfung dort nicht erfolgreich nachgewiesen, wird dies nur im Untersuchungsbericht vermerkt. Sollten Sie die Gasprüfung bereits durchgeführt haben oder die Frist ist noch nicht fällig erkennen wir selbstverständlich die Nachweise gültiger Gasprüfungen bei der Hauptuntersuchung an! Gasanlagenprüfung für den Fahrzeugantrieb und Campinggasprüfung
wiederkehrende Gasanlagenprüfung
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Gassystemeinbauprüfungen
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Gasanlagenprüfungen
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NEU: Campinggas-Prüfung nach G607
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Die Gasprüfung nach G607
Gasprüfung nach G 607 / DIN EN 1949
Welche Fahrzeuge müssen sich der G 607 unterziehen?
Umfang der Gasprüfung G 607
Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung von Wohnmobil und Wohnwagen