- geeichtes AU-Gerät für Diesel und/oder Benzin
Sichern Sie sich Ihre Vorteile, indem wir bei Ihnen vorort prüfen. An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kraftfahrzeugwerkstatt oder eines entsprechenden Fachbetriebs, dazu zählen auch Kraftfahrzeugwerkstätten zur Betreuung eines Fuhrparks, der entsprechend Nummer 2.2 der Anlage VIIIc geeignet und rechtlich befugt ist, festgestellte Mängel nach Maßgabe von Nummer 3.1.4.5 der Anlage VIII zu beheben, HU und/oder SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP durchgeführt. Sie können als Prüfstützpunkt die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen durchführen lassen. Es sind dabei paar Punkte zu beachten. Wir erläutern Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch was oder welche Möglichkeiten Sie haben. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail (prüfstelle@ivs-malki.de) Muss so beschaffen sein, dass Störungen im öffentlichen Verkehrsraum durch den Betrieb nicht entstehen. Ausreichend bemessene Halle oder überdachter Platz in Abhängigkeit von den zu untersuchenden Fahrzeugen Grube, Hebebühnen oder Rampe mit ausreichender Länge und Beleuchtungsmöglichkeit sowie mit Einrichtung zum Freiheben der Achsen oder Spieldetektoren ein stückgeprüfter, kalibrierter und ortsfester Bremsprüfstand (BPS) Bandmaß oder anderes Längenmessmittel (≥ 20 m), Zeitmesser kalibriertes Scheinwerfereinstellprüfgerät und ebene Fläche für die Aufstellung des Fahrzeugs (stückgeprüfter Scheinwerfereinstellplatz) Es sind Prüfprotokolle über die Kalibrierung und Stückprüfung der eingesetzten Messwerkzeuge und Messgeräte erforderlich. Folgende Geräte können vom Prüfer mitgebracht werden Die im Wortlaut exakten Anforderungen finden Sie hier im Gesetzestext (StVZO, Anlage 8d) Jetzt Prüfstützpunkt werden!
Was ist ein Prüfstützpunkt laut StVZO Anlage 8d?
Die Voraussetzung für ein Prüfstützpunkt der Überwachungsorganisation
Grundstück
Bauliche Anforderung
(z. B. nur Fahrzeuge bis zu einer bestimmten zul. Gesamtmasse).PKW freiheben
Bremsprüfstand
Ausstattung
Lichtkontrolle
Formale Voraussetzung I
Formale Voraussetzung II
Formale Voraussetzung III
Prüfgeräte
Prüfstützpunkt werden oder offene Fragen?