Eine Akkreditierung ist eine Anerkennung. Sie bezieht sich für TÜV Hessen und andere unabhängige Prüfunternehmen auf die konkrete Anerkennung, Prüfungen durchführen zu können und zu dürfen. Entsprechend ist die Akkreditierung die Lizenz zum Prüfen, die durch staatliche Stellen oder Behörden einzelner Länder erfolgt. TÜV Hessen besitzt weltweit über 50 Akkreditierungen, die ständig extern überprüft und erneuert werden (müssen). In Deutschland ist die Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und durch das Akkreditierungsstellengesetz geregelt. Verantwortlich ist hierfür die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin (www.dakks.de*). Die DAkkS ist die nationale deutsche Akkreditierungsstelle. Sie ist konkurrenzlos und eine wichtige Kontrollinstanz für die Unabhängigkeit und Kompetenz von TÜV Hessen.
Stark vereinfacht geht es bei der Akkreditierung also darum, Prüfunternehmen dahingehend zu überprüfen, ob sie in der Lage sind, anforderungsgerecht und korrekt zu handeln. Durch diese „Prüfung der Prüfer“ wird eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass Behörden öffentliche Aufgaben auf Private übertragen können.
Das Vertrauen in Zertifikate, Inspektionen und Prüfungen hängt von der Kompetenz desjenigen ab, der die Prüfung und Zertifizierung durchführt. Stellen, die wie die TÜV-Unternehmen Konformitätsbewertungen durchführen, müssen ihre Kompetenz gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle nachweisen. Sie müssen zeigen, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen. Die Vorgehensweise bei der Akkreditierung ist in der internationalen Norm ISO 17011 festgelegt.