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Wichtige Begriffe

Fachbegriffe aus dem Themenbereich Hauptuntersuchung

Eine Akkreditierung ist eine Anerkennung. Sie bezieht sich für TÜV Hessen und andere unabhängige Prüfunternehmen auf die konkrete Anerkennung, Prüfungen durchführen zu können und zu dürfen. Entsprechend ist die Akkreditierung die Lizenz zum Prüfen, die durch staatliche Stellen oder Behörden einzelner Länder erfolgt. TÜV Hessen besitzt weltweit über 50 Akkreditierungen, die ständig extern überprüft und erneuert werden (müssen). In Deutschland ist die Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und durch das Akkreditierungsstellengesetz geregelt. Verantwortlich ist hierfür die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin (www.dakks.de*). Die DAkkS ist die nationale deutsche Akkreditierungsstelle. Sie ist konkurrenzlos und eine wichtige Kontrollinstanz für die Unabhängigkeit und Kompetenz von TÜV Hessen.

Stark vereinfacht geht es bei der Akkreditierung also darum, Prüfunternehmen dahingehend zu überprüfen, ob sie in der Lage sind, anforderungsgerecht und korrekt zu handeln. Durch diese „Prüfung der Prüfer“ wird eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass Behörden öffentliche Aufgaben auf Private übertragen können.

Das Vertrauen in Zertifikate, Inspektionen und Prüfungen hängt von der Kompetenz desjenigen ab, der die Prüfung und Zertifizierung durchführt. Stellen, die wie die TÜV-Unternehmen Konformitätsbewertungen durchführen, müssen ihre Kompetenz gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle nachweisen. Sie müssen zeigen, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen. Die Vorgehensweise bei der Akkreditierung ist in der internationalen Norm ISO 17011 festgelegt.

Ein Audit ist eine Überprüfung. Als Audit werden Untersuchungsverfahren bezeichnet, die dazu dienen, Prozesse, bestimmte Abläufe oder Managementsysteme hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien zu bewerten. Die Audits werden von speziell ausgebildeten Auditoren durchgeführt.

Auditoren sind Fachleute, die bestimmte Prüfungen vornehmen können. Auditoren von TÜV Hessen, die Managementsysteme gemäß international anerkannter Normen wie z.B. ISO 9001 und ISO 14001 prüfen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Sie müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium verfügen. Anschließend haben sie mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit nach der Ausbildung beziehungsweise mindestens vier Jahre Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss. Darüber hinaus haben die Auditoren mindestens zwei Jahre davon in dem Managementsystembereich gearbeitet, für den sie die Auditorenzulassung anstreben, also beispielsweise im Qualitäts- oder Umweltmanagement. Erfüllen sie diese Voraussetzungen, müssen sie schließlich erfolgreich eine mehrtägige Ausbildung absolvieren und dann 20 Tage als Trainee mit einem anerkannten Auditor absolvieren. Erst danach erfolgt eine schriftliche Ernennung zum Auditor.

Die Unabhängigkeit und korrekte Arbeitsweise von TÜV Hessen wird durch vielfältige staatliche Behörden weltweit sowie durch Organisationen kontrolliert, nach deren Standards TÜV Hessen arbeitet. In Deutschland sind Aufsichtsbehörden für die Arbeit von TÜV Hessen beispielsweise die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS, Behörden der Bundesländer oder koordinierend für die Prüfung technischer Anlagen die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS in München.

Verbraucher finden auf zahlreichen Produkten die sogenannte CE-Kennzeichnung. Dies ist kein Prüfzeichen, sondern eine Eigenerklärung des jeweiligen Herstellers, dass er europäisches Recht einhält. Diese Erklärung gibt er in Form des CE-Zeichens gegenüber der Marktaufsicht und bringt es deshalb auf dem Produkt an. CE steht für die französische Abkürzung des Begriffs für die Europäische Gemeinschaft „Communauté Européenne“. Ein Produkthersteller ist durch europäische Richtlinien oder Verordnungen verpflichtet, die Kennzeichnung anzubringen. CE-Kennzeichnungen sind unter anderem für Spielzeug, elektrische Geräte, persönliche Schutzausrüstungen oder Messgeräte vorgeschrieben.

Generell handelt es sich beim CE-Zeichen um eine Selbsterklärung des Herstellers. Die Prüfverfahren – auch Konformitätsbewertung genannt –, die das EU-Recht vorsieht, können je nach Produkt sehr unterschiedlich sein. Auch deshalb bringt die CE-Kennzeichnung im Gegensatz zum deutschen GS-Zeichen für Verbraucher kaum Orientierung und Transparenz. Bei manchen Produkten hat der Gesetzgeber in den EU-Richtlinien die Mitwirkung eines unabhängigen und dafür anerkannten Prüfunternehmens vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Maschinen oder persönliche Schutzausrüstungen, deren Gefährdungspotenzial vom Gesetzgeber als hoch eingestuft wird.

In Deutschland ist die Anerkennung von qualifizierten Prüfdienstleistern, die so genannte Akkreditierung, eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und durch das Akkreditierungsstellengesetz geregelt. Verantwortlich ist die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin ( www.dakks.de* ). Die DAkkS ist die nationale deutsche Akkreditierungsstelle. Sie ist konkurrenzlos und eine wichtige Kontrollinstanz für die Unabhängigkeit und Kompetenz von Prüfunternehmen wie TÜV Hessen.

Mit dem kaiserlichen „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909“ schlug die Geburtsstunde des amtlichen Führerscheins. Heute wird die theoretische Prüfung bei TÜV Hessen und den anderen Prüforganisationen am Computer abgelegt und – gleich, ob Motorrad, Pkw, Lkw oder Bus – in elf Fremdsprachen angeboten. Besteht der Prüfling nach der theoretischen auch die praktische Prüfung, erhält er eine gültige EU-Fahrerlaubnis. Mit der Theorieprüfung am PC sollen insbesondere junge Fahranfänger noch besser auf das reale Verkehrsgeschehen vorbereitet werden und somit ein weiterer Beitrag zur Senkung des Unfallrisikos in dieser Altersgruppe geleistet werden. Die Bewerber können sich mit dem Ablauf der Prüfung vertraut machen, indem sie auf der Internetseite www.gtue.de eine Musterprüfung durchführen können.

Die Führerscheinprüfungen werden im Auftrag der Bundesländer auf Basis des Kraftfahrtsachverständigengesetzes von Mitarbeitern von TÜV Hessen durchgeführt. Eine Kopplung zwischen den fachlich, disziplinarisch und wirtschaftlich verantwortlichen Personen besteht bei allen Prüforganisationen in Deutschland nicht mehr. Die disziplinarische und die wirtschaftliche Verantwortung liegt allein in der jeweiligen Region vor Ort, die fachliche Verantwortung liegt dagegen bei der Leitung des gesamten Bereichs für ein gesamtes Bundesland. Im Rahmen der Anerkennung, die nach der Fahrerlaubnisverordnung vorgeschrieben ist, werden alle Organisationen, die Führerscheinprüfungen durchführen, jährlich von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) begutachtet, einer nachgeordneten Behörde des Bundesverkehrsministeriums.

Das deutsche GS-Zeichen ist ein freiwilliges Sicherheitszeichen, das über die Grenzen Deutschlands hinaus Beachtung findet. Das GS-Zeichen ist zwar kein allgemeines Qualitätssiegel, aber bringt positive Auswirkungen auf die Produktsicherheit: Jedes Jahr werden in Deutschland für rund 50.000 Produkte GS-Zeichen beantragt, wobei die Hälfte der Produkte erst in Sachen Sicherheit nachgebessert werden muss, bevor das GS-Zeichen erteilt werden kann.

Mit dem GS-Zeichen können versehen werden: Produkte des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Möbel, Unterhaltungselektronik, Bohrhämmer, Kettensägen, Spielzeug, Fitnessgeräte, Kinderwagen, Mountainbikes, Haushalts- und Küchengeräte, aber auch Spielplatzgeräte oder technische Arbeitsmittel wie z.B. Spezialwerkzeuge, Hebe- und Fördereinrichtungen.

Die regelmäßige technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen soll die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Autos müssen in der Regel alle zwei Jahre zur HU, ein neues Fahrzeug erstmalig nach drei Jahren. Den rechtlichen Rahmen für diese wiederkehrende Untersuchung bildet die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. TÜV Hessen übernimmt diese Aufgabe wie andere Prüfunternehmen auch und sorgt somit für eine Entlastung des Staates im Bereich der technischen Sicherheit von Fahrzeugen. Anfang der 90er Jahre fiel das Monopol zur Fahrzeugkontrolle. Seitdem bieten verschiedene Prüfgesellschaften Fahrzeugüberwachungen nach den gesetzlichen Vorgaben an. Dabei unterliegen die Prüfgesellschaften einer strengen staatlichen Kontrolle, die sicherstellt, dass die Unabhängigkeit und Kompetenz der Untersuchungen gewährleistet ist. 60 Service-Center von TÜV Hessen sind zu finden unter www.gtue.de

HU inkl. Ergänzungsuntersuchung

Umfang der Hauptuntersuchung
[…] Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1 der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. […]  StVZO Anlage 8a

Konformität heißt Übereinstimmung. Bei der Konformitätsbewertung wird festgestellt, dass eine Übereinstimmung mit festgelegten Anforderungen besteht, beispielsweise ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren oder einen Prozess, eine Dienstleistung, ein System oder eine Person erfüllt sind. Bekannte Prüfzeichen für die Konformität bei Produkten sind für die Sicherheit das deutsche GS-Zeichen.

Aus dem Wirtschaftsleben ist die Konformitätsbewertung nicht wegzudenken, ebenso wie weltweite Normen und Standards. Die Einhaltung solcher Vorschriften, Standards und Normen objektiv zu bestätigen ist Aufgabe der Konformitätsbewertung. Dabei gewinnen wiederum objektive Prüfungen und Messungen, Inspektionen oder Zertifizierungen, die auch wirklich vergleichbar sind, im weltweiten Warenverkehr an Bedeutung. Denn Qualität und Sicherheit sollen verlässlich sein und einem technischen Mindestniveau entsprechen.

OM Ohne Mängel
GM Geringe Mängel
EM Erhebliche Mängel
VM Gefährlicher Mangel
VU Verkehrsunsicher

Eine Norm ist eine standardisierte Regel, die einen Katalog von Anforderungen enthält. Diese Anforderungen können sich auf Produkte oder Prozesse beziehen. Die Standardisierung führt die Wünsche und Vorschläge verschiedener Institutionen wie Hersteller, Verbraucherverbände, Forschungseinrichtungen, Prüf- und Zertifizierungsstellen zu einem allgemein anerkannten Werk zusammen. Normen sind keine Gesetze. Wer will, kann Papier produzieren, das von einer Norm wie DIN A4 abweicht. Aber ohne solche Normen (oder Standards) wäre der heutige Warenverkehr undenkbar, da jedes Produkt nach individuellen Maßstäben gestaltet wäre und dann auch überprüft werden müsste. Normen schaffen also Vergleichbarkeit. Sie existieren auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen Reichweiten:

  • nationale Standards, wie etwa die Standards des DIN (Deutsches Institut für Normung) in Deutschland,
  • europäische Standards, etwa die EN-Standards in der Europäischen Union,
  • internationale Standards wie die IEC- und ISO-Normen, die von einer Vielzahl von Nationen auf der ganzen Welt anerkannt werden.

Jede Norm hat einen Geltungsbereich. Er beschreibt das Umfeld oder den Anwendungszweck der Norm. Daher unterliegen viele Produkte mehreren Normen. Für eine Kaffeemaschine beispielsweise gelten sowohl Normen für die Sicherheit als auch die elektromagnetische Verträglichkeit sowie die Hygiene. Da die Normen für Vergleichbarkeit sorgen, bilden sie die Grundlage aller Prüfungen, die TÜV Hessen vornimmt. Sie machen die Prüfergebnisse sofort verständlich. Darüber hinaus werden weitere Prüfungen einzelner Kriterien vorgenommen.

Normen sorgen unter anderem für einen wirksamen Schutz vor Personen- und Sachschäden beim Umgang mit Produkten. So muss beispielsweise eine Großpresse so konstruiert sein, dass der Bediener beide Hände braucht, um sie zu aktivieren. Dadurch kann er seine Hände nicht in den Gefahrenbereich bringen. Ein anderes typisches Beispiel ist die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Geräte, die durch entsprechende Normen geregelt wird. Nur deshalb stören sich Radio- und Fernsehgerät, Mikrowelle und Rasierer nicht gegenseitig.

Normen für Prozesse fordern im Allgemeinen bestimmte Aktivitäten oder Resultate. Das Ziel ist, die Wirksamkeit eines Prozesses sicherzustellen. So fordert zum Beispiel die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 vom Hersteller, dass er die Kundenzufriedenheit feststellt und verbessert. Und im Sinne eines effizienten Betriebs fordern praktisch alle Managementnormen, dass Zuständigkeiten exakt definiert und dokumentiert sind. Die bekanntesten Normen für Managementsysteme sind Qualitätsmanagement ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001 oder Energiemanagement nach ISO 50001.

TÜV Hessen arbeitet in Europa als Notifizierte Stelle oder Notified Body. So wird ein unabhängiges Prüf- und Zertifizierungsunternehmen bezeichnet, das nach europäischem Recht von einer Behörde für die Durchführung von Prüfungen anerkannt wurde. Eine Reihe von europäischen Richtlinien schreiben vor, dass ein Hersteller eines Produktes oder einer technischen Anlage vor dem Anbringen der erforderlichen Konformitätserklärung mit der CE-Kennzeichnung für seine Produkte eine Konformitätsbewertung von einer Notifizierten Stelle durchführen lassen muss. Die Benennung oder auch Notifizierung erfolgt durch die zuständige nationale Behörde des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem die Benannte Stelle ihren Sitz hat. EG-Richtlinien, die Prüfungen durch Notifizierte Stellen vorsehen, beinhalten sicherheits- oder umweltrelevante Aspekte.

GTÜ vergibt in verschiedenen Bereichen seiner Prüftätigkeit Prüfzeichen, nachdem das Ergebnis der Kontrollen positiv war. Das gilt in der Produktprüfung, bei einigen Prüfungen technischer Anlagen – wie Aufzügen und Rolltreppen – sowie der Zertifizierung von Managementsystemen.

Die Vergabe von Prüfzeichens von GTÜ ist durch interne und externe Vorgaben sehr genau geregelt, gleichzeitig genießt es ein hohes Ansehen. Aus diesem Grund und um Verbraucher sowie korrekt arbeitende Unternehmen zu schützen, geht TÜV Hessen konsequent gegen die falsche Verwendung des eigenen Prüfzeichens vor, seien es Missbrauch oder auch Fälschung.

Es gibt für unterschiedliche Aufgaben und rechtlich geregelt verschiedene Profile von Sachverständigen. Im Bereich der Kraftfahrzeugüberwachung und der Führerscheinprüfung dürfen für die Tätigkeiten der amtlich anerkannten Überwachungsinstitutionen, zu denen TÜV Hessen zählt, nur amtlich anerkannte Sachverständige beziehungsweise Prüfingenieure eingesetzt werden. Diese nehmen Fahrzeuguntersuchungen ebenso vor wie Führerscheinprüfungen ab. Im Kraftfahrsachverständigengesetz sind für diese Mitarbeiter bestimmte Qualifikationen zwingend vorgeschrieben. Dazu zählt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Maschinenbaus, der Kraftfahrzeugtechnik oder der Elektrotechnik. Nach der Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfolgt bei TÜV Hessen eine mehrmonatige Ausbildung zum Sachverständigen, die mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Behörde des Bundeslandes abgeschlossen wird.

In anderen Bereichen sind die Fachleute von TÜV Hessen in der Regel über die persönlichen Befähigungen, Befugnisse und die Beschäftigung bei TÜV Hessen als akkreditierte Prüforganisation legitimiert, bestimmte Kontrollen durchzuführen. Daneben gibt es in einigen Fachgebieten Sachverständige, die durch die persönliche Berufung – beispielsweise durch eine Behörde – für die Wahrnehmung besonderer Prüftätigkeiten legitimiert sind. Als anerkannte Sachverständige in ihrem Fachgebiet haben sie eine spezielle Qualifikation mit langjähriger Berufserfahrung nachgewiesen und müssen objektiv, unparteilich und unabhängig arbeiten. Diese Experten werden häufig von Behörden für die Beurteilung komplizierter technischer Sachverhalte, anspruchsvoller technischer Prüfungen oder zur Erstellung spezieller Gutachten hinzugezogen und unterstützen mit ihrem Know-how öffentliche Aufgabenträger. Beispiele hierfür sind unter anderem die von der zuständigen Behörde bestimmten Sachverständigen nach Röntgen- und Strahlenschutzrecht oder die bekannt gegebenen Sachverständigen, die unter anderem im Bereich der chemischen Industrie wichtige Arbeit leisten.

Darüber hinaus gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für verschiedene Arbeitsgebiete, wie zum Beispiel im Brandschutz für Immobilien. Sie genießen bei Gerichten und privaten Auftraggebern aufgrund ihrer nachgewiesenen Kompetenz und Unabhängigkeit ein hohes Maß an Vertrauen. Diese Sachverständigen leisten einen Eid auf ihre Objektivität und Unparteilichkeit und erstellen beispielsweise Gutachten in Gerichtsverfahren. Die Bestellung erfolgt für einen befristeten Zeitraum durch Kammern oder das Regierungspräsidium in einem Bundesland.

Sicherheit technischer Anlagen

Technische Anlagen müssen in Deutschland so betrieben werden, dass sie für Mensch und Umwelt keine Gefahr darstellen. Bei einem hohen Gefahrenpotential spricht man von so genannten „überwachungsbedürftigen Anlagen“. Dabei handelt es sich beispielsweise um Aufzugsanlagen, Tankstellen, Chemieanlagen, Dampf- und Druckkessel oder Lageranlagen. Sie müssen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV Hessen geprüft werden. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Beschäftigten, der Schutz anderer Personen und der Umwelt. Die Prüfungen müssen höchsten Standards entsprechen. So darf das Prüfergebnis nicht von wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber, Betreiber oder Errichter einer Anlage abhängen. Deshalb muss die Unabhängigkeit des TÜV Hessen oder anderer Prüfunternehmen von den beauftragenden Unternehmen gewährleistet sein. Diese Unabhängigkeit, die Qualität der Prüfungen und die Fähigkeit von TÜV Hessen werden deshalb von staatlichen Behörden überwacht.

Unter www.proficert.com finden sich durch TÜV Hessen geprüfte Produkteigenschaften, Dienstleistungen, Unternehmen und Systeme mit dem dazugehörigen Warenzeichent. Der Service steht Herstellern, Einkäufern, Handel und Verbrauchern gleichermaßen offen. Informationen zur Prüfung und dem Zertifikat von TÜV Hessen sind über eine individuelle Ziffernfolge abrufbar. Fragen, ob das Prüfzeichen echt ist oder die gemachten Angaben korrekt sind, können somit online in Sekundenschnelle beantwortet werden.

Die Marke TÜV hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad, jeder in Deutschland kennt sie. Sie ist das Kennzeichen der TÜV-Prüfgesellschaften, wie z.B. TÜV Hessen. Früher stand TÜV als Abkürzung für Technischer Überwachungsverein. Die TÜV-Gesellschaften teilen sich derzeit in sechs Unternehmen auf, die im Wettbewerb zueinander stehen: TÜV Hessen, TÜV SÜD, TÜV Rheinland, TÜV Nord, TÜV Thüringen und TÜV Saarland. „Den“ TÜV gibt es demnach nicht. Aus den ursprünglichen Vereinen entstanden im Verlauf der Zeit und technischen Entwicklungen international tätige Prüfunternehmen mit weltweiten Tochtergesellschaften.

Der Begriff TÜV wird umgangssprachlich sehr häufig auch in Zusammenhängen genutzt, die nichts mit einem der TÜV-Unternehmen oder deren Tätigkeit zu tun haben. Dazu zählen der Pflege-TÜV, der Eisenbahn-TÜV oder der Kanal-TÜV. Ein anderes Beispiel: Wer den Begriff Politiker-TÜV in eine Internetsuchmaschine eingibt, erhält rund 600 Treffer. Dieser allgemeine Sprachgebrauch führt zu einer Unschärfe, was die wirkliche Tätigkeit von TÜV Hessen oder andere TÜV-Unternehmen angeht, die immer wieder auch zu Missverständnissen führt.

Die ZLS ist eine wichtige Aufsichtsbehörde für TÜV Hessen. Sie ist zuständig für die Erteilung der Befugnis für Prüfstellen, die das deutsche GS-Zeichen vergeben dürfen, die die Sicherheit von Produkten, Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen dürfen und können, sowie für Stellen, die nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht als Benannte Stellen vorgeschriebene Konformitätsbewertungsaufgaben vornehmen. Informationen unter www.zls-muenchen.de* im Internet.

Bestätigung durch eine unabhängige Stelle wie beispielsweise GTÜ.

TÜV Hessen zählt zu den „Zugelassenen Überwachungsstellen“ (ZÜS) in Deutschland, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik anerkannt sind, um verschiedene gefährliche Anlagen prüfen zu dürfen. Die ZÜS führen seit 2006 die technischen Prüfungen durch, die bis dahin von amtlich anerkannten Sachverständigen der Überwachungsorganisationen durchgeführt wurden. Damit einher ging also der Wechsel vom personengebundenen Prüfwesen (Sachverständigen) in Deutschland zum organisationsbezogenen Prüfwesen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Produktsicherheitsgesetz enthalten. Zugelassene Überwachungsstellen führen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebene und behördlich angeordnete Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch. Zu diesen gefährlichen Anlagen zählen beispielsweise Tankanlagen und Tankstellen, Aufzugsanlagen oder Druckgeräte in Industrieanlagen.

Bevor zugelassene Überwachungsstellen tätig sein dürfen, muss deren Kompetenz und Eignung in einem Anerkennungsverfahren durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in mindestens einem Bereich nachgewiesen werden. Für jedes Bundesland, in dem diese zugelassenen Überwachungsstellen tätig sein wollen, müssen sie von den jeweiligen Behörden des Landes benannt werden. Eine Liste aller ZÜS findet sich unter www.baua.de*.

*Hinweis: Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Aussagen auf den angegebenen Internet-Seiten. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den Urheber der jeweiligen Seite. Vielen Dank für Ihr Verständnis.