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Neue Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen [ab 19. Juni 2025]

Ab dem 19. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für die Sicherheitsprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Ob Wohnmobil, Wohnwagen oder Caravan – alle Fahrzeuge mit fest verbauten Flüssiggasanlagen müssen künftig alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach DVGW G 607 nachweisen. Für Camper in Wiesbaden und Umgebung ist es jetzt wichtig, sich rechtzeitig um die Prüfung zu kümmern, um Bußgelder und Probleme bei der Nutzung des Fahrzeugs zu vermeiden.

Was bedeutet die neue Gasprüfungspflicht?

Bisher war die Gasprüfung nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben, etwa wenn die Gasanlage während der Fahrt genutzt wurde. Ab dem 19. Juni 2025 gilt die Prüfung nach dem Standard DVGW G 607 jedoch für alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlagen, unabhängig von der Nutzung während der Fahrt.

Diese Änderung dient vor allem der Sicherheit: Defekte Gasanlagen stellen ein erhebliches Risiko dar. Undichte Leitungen, verschlissene Schläuche oder defekte Sicherheitsventile können im schlimmsten Fall Brände oder Explosionen verursachen. Eine regelmäßige Prüfung schützt sowohl Fahrzeughalter als auch andere Personen auf dem Campingplatz oder unterwegs.

Was wird bei der Gasprüfung in Wiesbaden kontrolliert?

Bei der Gasprüfung nach DVGW G 607 wird die komplette Flüssiggasanlage des Fahrzeugs von speziell geschulten Sachverständigen geprüft. In unserer TÜV-Prüfstelle in Wiesbaden achten wir dabei auf folgende Punkte:

  • Dichtheit der Gasleitungen und Anschlüsse
  • Funktionsprüfung aller Gasgeräte (z. B. Herd, Heizung, Kühlschrank)
  • Kontrolle von Sicherheitsbauteilen wie Sicherheitsventilen, Absperreinrichtungen und Abgasführungen
  • Überprüfung der Gasflaschenbefestigung und der Belüftung des Gaskastens
  • Kontrolle der elektrischen Einrichtungen im Gasraum
  • Austauschpflicht für Gasschläuche und Druckregler nach spätestens zehn Jahren

Unsere TÜV-Experten in Wiesbaden sorgen mit moderner Prüftechnik für eine gründliche und zuverlässige Kontrolle Ihrer Gasanlage.

Für wen gilt die Prüfpflicht?

Die neue gesetzliche Gasprüfungspflicht betrifft:

  • Wohnmobile
  • Wohnwagen (Caravans)
  • Campervans und Freizeitfahrzeuge mit fest verbauten Flüssiggasanlagen

Neufahrzeuge müssen bereits vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Fahrzeuge, bei denen bereits innerhalb der letzten 24 Monate eine Prüfung durchgeführt wurde, erfüllen die neue Pflicht.

Fristen und Bußgelder

Die Prüfpflicht tritt zum 19. Juni 2025 vollständig in Kraft. Wer bis dahin keine gültige Gasprüfung nachweisen kann, riskiert Bußgelder:

  • 15 Euro bei Überschreitung um 2 bis 4 Monate
  • 25 Euro bei Überschreitung um 4 bis 8 Monate
  • 60 Euro bei Überschreitung um mehr als 8 Monate

Jetzt Termin für die Gasprüfung in Wiesbaden vereinbaren

Damit Sie sicher und sorgenfrei in den nächsten Campingurlaub starten können, empfehlen wir, rechtzeitig einen Termin zur Gasprüfung zu vereinbaren. In unserer TÜV Hessen Prüfstelle in Wiesbaden führen unsere speziell geschulten Sachverständigen die Gasprüfung nach DVGW G 607 fachgerecht und zuverlässig durch.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Schnelle Terminvergabe
  • Kompetente und erfahrene Prüfer
  • Prüfung nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben
  • Kombination mit HU/AU auf Wunsch möglich