Dokumentationspflichten
Nachweise zur Prüfung
Die Protokolle der Hauptuntersuchung sowie der Emissionskontrolle sind aufzubewahren und bei Anforderung autorisierten Stellen (z. B. Polizei, Zulassungsbehörden, Kaufinteressenten, Prüfdiensten) vorzuzeigen.
Diese Vorschrift dient nicht nur der Überprüfung durchgeführter Mängelbehebungen, sondern hilft auch dabei, Manipulationen und unzulässig angebrachte Prüfmarken zu verhindern.
Prüfnachweis als Gültigkeitsnachweis
Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen ist nur in Verbindung mit dem zugehörigen Prüfprotokoll gültig. Zusätzlich gilt bei der Hauptuntersuchung: Der Vermerk im Fahrzeugschein ist ebenfalls erforderlich.
Dokumente beim Fahrzeugwechsel
Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen oder ein Fahrzeug ummelden, achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen vollständig sind. Seit dem 01.12.1999 gehört auch der letzte Bericht der Hauptuntersuchung dazu. Die Zulassungsstellen verlangen außerdem regelmäßig den Nachweis der Abgasuntersuchung.
Aufbewahrungshinweise für Prüfberichte
Bitte heben Sie das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Inspektion sicher auf. Es besteht keine Verpflichtung, das Dokument bei jeder Fahrt mitzuführen.
Zusätzlich zur Prüfplakette erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis der technischen Untersuchung. Dieses Dokument dient ausschließlich der behördlichen Protokollierung und verfügt über spezielle Merkmale zum Schutz vor Fälschung.
Verlangen Polizei oder Verkehrsbehörden Einsicht, muss der Bericht vorgelegt werden. Ein ständiger Verbleib im Fahrzeug ist jedoch nicht erforderlich.
Änderungsnachweise bei Fahrzeugumbauten
Bescheinigungen über Umbauten, die nicht offiziell in die Fahrzeugdokumente übernommen wurden, müssen bei jeder Fahrt im Fahrzeug mitgeführt werden.
Sichere Verwahrung empfohlen
Lagern Sie den Originalbericht vorzugsweise zu Hause an einem geschützten Ort, damit Sie ihn bei Bedarf – etwa nach einer Kontrolle oder für die Wiederzulassung – problemlos vorzeigen können.
Es wird empfohlen, nur eine Kopie des Untersuchungsberichts im Fahrzeug mitzuführen. Diese reicht in vielen Fällen bereits aus. Sollte dennoch das Original verlangt werden, können Sie es nachträglich bei der zuständigen Polizeidienststelle vorlegen. Das erspart Ihnen zwar nicht den Mehraufwand, schützt aber wichtige Unterlagen vor Verlust oder Beschädigung.