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HU-Bericht aufbewahren?

Grundsätzlich ist der Bericht zuständigen Personen und Behörden auf deren Anforderung im Original vorzulegen, das heißt er ist im Original aufzubewahren, gegebenenfalls mitzuführen und, falls das Fahrzeug prüfbuchpflichtig ist, mit dem Prüfbuch zu verbinden. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

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