lektroautos prägen zunehmend das Straßenbild in Deutschland. Der technische Fortschritt bei alternativen Antrieben erhöht die Reichweite und die Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge. Wir sorgen für eine sichere Fahrt mit Ihrem Elektroauto. Für Ihr Elektroauto muss nur die Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Eine Abgasuntersuchung ist, anders als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, nicht erforderlich.
Nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sondern auch Elektroautos müssen regelmäßig zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU).
Wie oft muss ein Elektroauto zum TÜV-Termin?
Nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sondern auch Elektroautos müssen nach der Erstzulassung nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung. Danach ist der TÜV-Termin für E-Autos alle 24 Monate fällig.
Wann ist die nächste HU fällig? Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Elektroauto wieder zur Hauptuntersuchung fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat.
Damit Sie keinen Termin versäumen, können Sie sich ganz einfach durch uns an Ihren HU-Termin erinnern lassen. Auch die Anmeldung zur Hauptuntersuchung in einem unserer deutschlandweiten TÜV Hessen Prüfzentren funktioniert bequem und einfach online.
TÜV-Termin bei Elektroautos: Wie unterscheidet sich die Hauptuntersuchung bei E-Autos zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor?
Bei reinen E-Fahrzeugen entfällt die Abgasuntersuchung. Der Prüfer wird das E-Auto auf Besonderheiten des Hochvoltantriebes prüfen, ansonsten verläuft die Hauptuntersuchung identisch zu der bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.