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Verkehrswende: Die Elektrowelle rollt – auch zur Hauptuntersuchung

Elektroautos sind für die Verkehrswende eine wichtige Säule. Neben der Klimafreundlichkeit bieten sie eine Menge weiterer Vorteile. Zum einen gibt es Steuererleichterungen, zum anderen ist gegebenenfalls auch die Hauptuntersuchung günstiger. Aber was passiert bei der Prüfung eines Stromers?

In Deutschland nimmt die Zahl der Elektrofahrzeuge kontinuierlich zu. Mittlerweile sind mehr als eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen. Dazu zählen neben Autos auch Nutzfahrzeuge und Busse mit reinem Elektroantrieb, Plug-in-Hybrid oder Brennstoffzelle. Für die Regierung sind sie eine wichtige Säule, um die Klimavorgaben bis 2030 zu schaffen.

Noch dürfte das Thema Hauptuntersuchung (HU) von Elektroautos und Plug-in-Hybriden nicht so akut sein. Und eigentlich ändert sich für sie auch nichts. „Die Hauptuntersuchung eines Elektroautos läuft genauso ab wie bei einem Fahrzeug mit Verbrenner.“ erklärt Uwe Herrmann, Leiter der technischen Prüfstelle von TÜV Hessen. „Nur die Prüforganisationen und das Personal müssen auf andere Punkte achten.“

 

Stromer bei der Hauptuntersuchung

Beim Prüfungsintervall gibt es keinen Unterschied: Neufahrzeuge müssen erst nach drei Jahren zum ersten Mal zur HU und danach alle zwei Jahre wieder. Während bei reinen Elektroautos die Abgasuntersuchung (AU) entfällt, wird sie bei Hybridfahrzeugen durchgeführt.

Grundlage für die Hauptuntersuchung sind die Vorgaben nach Anlage VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen daher auch Elektroautos regelmäßig ihre Technik prüfen lassen. Wie beim Verbrenner liegt das Hauptaugenmerk auf sicherheitsrelevanten Punkten: Beleuchtung, Bremsen, Hupe, Scheibenwischer und Reifen. Was Besitzer von E-Autos freuen dürfte: Laut aktuellem TÜV-Report weisen Elektrofahrzeuge weniger Mängel auf. Nichtsdestotrotz gibt es auch beim Elektroauto ein paar Punkte, auf die bei der HU besonders geachtet wird.

 

Sichtprüfung der Batterie

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der HU bei einem Elektrofahrzeug ist die Sichtprüfung der Hochvoltkomponenten. Weil ein TÜV-Prüfer nicht in die Batterie hineinsehen kann, gewinnt die Sichtprüfung umso mehr an Bedeutung. Jegliche Auffälligkeit kann sicherheitsrelevant sein, auch wenn die Batterien den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und eventuelle Gefahren minimal sind.

„Wir prüfen, ob die Leitungen oder der Batteriekasten beschädigt oder falsch befestigt sind“ erklärt Uwe Herrmann. „Fehlende Abdeckungen, beschädigte oder sogar fehlende Isolierungen – alles, was zu einem Kurzschluss führen könnte, wird genau unter die Lupe genommen.“  Auch Leckagen und der Austritt gefährlicher Stoffe zählen zur Sichtprüfung. Der Zustand der Bordsysteme wird zudem über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle verifiziert.

 

Beanspruchte Verschleißteile

Manche Verschleißteile werden bei Elektrofahrzeugen auch nicht so stark beansprucht wie bei einem Verbrenner. Beispiel Bremsen: Dank der Rekuperation können die Bremsbeläge sehr lange halten. Doch die Bremsscheiben werden damit nicht besser. Rost kann sich absetzen und beim scharfen Bremsen erst mal für einen längeren Bremsweg sorgen. Darüber hinaus sollte die Bremsflüssigkeit regelmäßig überprüft und getauscht werden.

Zu den beanspruchten Verschleißteilen zählen auch Radaufhängungen, Reifen und nicht zuletzt die Stoßdämpfer, die einer ähnlichen Beanspruchung unterliegen wie bei einem Verbrenner. Bei älteren Fahrzeugen kann Korrosion zudem für tragende Teilen zu einem Problem werden. Aber unabhängig von der unterschiedlichen Ausstattung haben Elektroautos und Benziner eins gemeinsam: Beide Fahrzeuge wollen gepflegt sein. Sonst droht schnell der Verlust der Plakette – und dem Stromer wird der Stecker gezogen.


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