Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Dabei wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen einer TÜV-Prüfstelle auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft. Die Prüfung folgt einem festen Ablauf, der alle sicherheitsrelevanten Baugruppen abdeckt.
1. Lichttechnische Einrichtungen und Elektrik
Die Beleuchtung ist statistisch gesehen der häufigste Mangelbereich. Geprüft werden nicht nur die Funktion, sondern auch die Einstellung und der Zustand der Bauteile.
Außenbeleuchtung:
Alle Leuchten müssen rundum funktionieren. Dazu gehören Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht vorne und hinten, alle Fahrtrichtungsanzeiger, die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte. Auch die Kennzeichenbeleuchtung und der Rückfahrscheinwerfer müssen intakt sein. Die Leuchtengehäuse und Abschlussscheiben dürfen keine Risse haben oder Feuchtigkeit enthalten. Blinde oder matte Scheinwerfergläser führen zur Verweigerung der Plakette, da sie das Licht streuen.
Leuchtweitenregulierung:
Fahrzeuge ab Baujahr 1990 besitzen eine manuelle Leuchtweitenregulierung. Das ist das Rädchen neben dem Lenkrad. Bei Betätigung müssen sich beide Scheinwerferkegel sichtbar nach unten und oben bewegen. Ein Defekt hieran ist ein erheblicher Mangel.
Scheinwerfereinstellung:
Unabhängig von der Leuchtweitenregulierung wird die tatsächliche Einstellung der Scheinwerfer am Scheinwerfereinstellgerät gemessen. Das Gerät prüft die exakte Höhe und seitliche Begrenzung des Lichtbündels. Falsch eingestellte Scheinwerfer gehören zu den häufigsten Mängeln bei der Hauptuntersuchung. Zu hoch eingestelltes Abblendlicht blendet den Gegenverkehr, zu tief eingestelltes Licht verkürzt die Sichtweite erheblich. Bei Fahrzeugen mit Xenon- oder LED-Scheinwerfern ist eine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
Instrumente und Batterie:
Im Cockpit müssen die Kontrollleuchten für Fernlicht (blau), Blinker (grün) und Nebelschlussleuchte (gelb) funktionieren. Die Hupe muss einen lauten, gleichmäßigen Ton abgeben. Im Motorraum muss die Batterie fest sitzen und der Pluspol muss isoliert abgedeckt sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
2. Sichtverhältnisse und Verglasung
Der Fahrer benötigt freie Sicht.
Frontscheibe:
Die Scheibe darf keine Risse aufweisen. Steinschläge im sogenannten Fernsichtfeld des Fahrers sind unzulässig. Dieses Feld ist etwa 29 cm breit und befindet sich mittig über dem Lenkrad. Außerhalb dieses Bereichs sind reparierte Steinschläge meist zulässig.
Scheibenwischer und Waschanlage:
Die Wischerblätter müssen das Wasser schlierenfrei entfernen. Das Gummi darf nicht eingerissen oder porös sein. Die Scheibenwaschanlage muss vorne und hinten funktionieren und die Düsen müssen so eingestellt sein, dass sie die Scheibe treffen.
Spiegel:
Alle Außenspiegel und der Innenspiegel müssen vorhanden sein. Das Spiegelglas darf nicht gebrochen oder erblindet sein. Die Verstellung muss funktionieren und das Spiegelgehäuse muss fest sitzen.
Scheibentönung:
Nachträglich aufgebrachte Tönungsfolien sind ein häufiger Durchfallgrund. Die Windschutzscheibe muss eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 Prozent haben, die vorderen Seitenscheiben mindestens 70 Prozent. Für die hinteren Scheiben gibt es keine Mindestanforderung. Nicht zugelassene Folien auf den vorderen Scheiben führen zur Verweigerung der Plakette. Zugelassene Folien erkennt man am Prüfzeichen auf der Folie selbst.
3. Bremsanlage
Die Bremse ist das wichtigste Sicherheitssystem. Geprüft werden Wirkung und Verschleiß.
Bremswirkung:
Auf dem Bremsprüfstand müssen die Bremsen gleichmäßig ziehen. Eine zu große Abweichung der Bremskraft zwischen linker und rechter Seite einer Achse ist unzulässig. Die Feststellbremse muss das Fahrzeug sicher halten und darf sich nicht bis zum Anschlag durchziehen lassen.
Verschleißzustand:
Die Bremsbeläge müssen eine ausreichende Reststärke aufweisen. Die Bremsscheiben dürfen nicht untermaßig sein und müssen ein sauberes Tragbild haben. Riefen, Risse oder ein stark verrosteter Rand auf der Reibfläche führen zum Mangel.
Leitungen und Schläuche:
Die starren Bremsleitungen unter dem Auto dürfen keine starke Korrosion aufweisen. Die flexiblen Bremsschläuche im Radhaus dürfen beim Biegen keine Risse zeigen und keine Blasen werfen. Sie dürfen auch nicht verdreht eingebaut sein.
4. Lenkung, Fahrwerk und Reifen
Hier wird auf Spiel und mechanische Beschädigungen geprüft.
Lenkung:
Das Lenkrad darf keine Leerwege haben und muss sich leichtgängig drehen lassen. Das Lenkradschloss muss bei abgezogenem Schlüssel einrasten.
Achsaufhängung:
Querlenker, Spurstangenköpfe und Traggelenke dürfen kein spürbares Spiel haben. Die Gummimanschetten an diesen Gelenken müssen intakt sein, um Fettaustritt und Wassereintritt zu verhindern.
Federn und Dämpfer:
Fahrwerksfedern brechen häufig an den Endwindungen. Ein Bruch ist ein erheblicher Mangel. Stoßdämpfer müssen trocken sein. Austretendes Öl deutet auf einen Defekt hin.
Antriebswellen:
Die Achsmanschetten an den Antriebswellen gehören zu den häufigsten Mängeln bei der HU. Diese Gummimanschetten schützen die Gleichlaufgelenke vor Schmutz und halten das Fett im Gelenk. Eingerissene oder poröse Manschetten führen dazu, dass das Fett austritt und Wasser eindringt. Das Gelenk verschleißt dann schnell und kann im schlimmsten Fall brechen. Bereits ein kleiner Riss in der Manschette ist ein erheblicher Mangel.
Bereifung:
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter über die gesamte Lauffläche. Die Reifen dürfen keine Risse, Beulen oder Schnitte an den Flanken haben. Das Reifenalter ist nicht gesetzlich begrenzt, aber poröse Reifen werden bemängelt. Die montierte Reifengröße muss zwingend mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Mit unserem kostenlosen Online-Reifenrechner lassen sich Reifengrößen und Felgen vergleichen. Ist ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verbaut, darf keine Fehlermeldung im Cockpit erscheinen.
5. Motor, Antrieb und Umwelt
Umweltschutz ist ein zentraler Bestandteil der HU.
Flüssigkeitsverlust:
Motor, Getriebe und Differenzial müssen dicht sein. Ein leichtes „Schwitzen“ wird oft toleriert, aber sobald Tropfenbildung erkennbar ist (Abtropfen von Betriebsstoffen), gilt dies als erheblicher Mangel.
Abgasanlage:
Der Auspuff muss dicht sein und sicher in den Gummiaufhängungen hängen. Er darf nicht durchgerostet sein und der Geräuschpegel muss im normalen Rahmen liegen.
Abgasuntersuchung (AU):
Das Abgasreinigungssystem wird elektronisch über die OBD-Schnittstelle und physikalisch am Endrohr geprüft. Die Motorkontrollleuchte darf nicht leuchten und es dürfen keine abgasrelevanten Fehler im Steuergerät gespeichert sein. Wird die AU nicht bestanden, ist eine Nachuntersuchung erforderlich.
6. Karosserie und Sicherheitssysteme
Die Karosserie bildet die tragende Struktur des Fahrzeugs. Schäden an tragenden Teilen beeinträchtigen die Crashsicherheit und führen zu erheblichen Mängeln.
Rost:
Tragende Teile wie Schweller, Unterboden und Achsträger dürfen oberflächlichen Rost haben, aber keine Durchrostungen. Scharfe Kanten an der Karosserie durch Unfallschäden oder Rost sind unzulässig wegen der Verletzungsgefahr für Fußgänger. Bei Unfällen empfiehlt sich die Bewertung durch einen Kfz-Sachverständigen.
Türen, Hauben und Verschlüsse:
Alle Türen müssen sich von innen und außen öffnen lassen und sicher einrasten. Die Scharniere dürfen kein Spiel haben. Die Motorhaube muss über eine Fangsicherung verfügen, die verhindert, dass sie sich während der Fahrt öffnet. Der Kofferraum bzw. die Heckklappe muss sicher schließen und in geöffneter Stellung gehalten werden.
Sicherheitsgurte und Airbags:
Die Sicherheitsgurte müssen sich leicht abrollen lassen, bei ruckartigem Zug blockieren und wieder vollständig aufrollen. Das Gurtband darf nicht ausgefranst oder eingeschnitten sein. Die Airbag-Kontrollleuchte (SRS) muss nach dem Starten des Motors erlöschen.
7. Ausstattung und Identifikation
Das Fahrzeug muss eindeutig identifizierbar sein und vorgeschriebene Ausrüstung an Bord haben.
Dokumente:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) muss zur Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Ohne dieses Dokument kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Sachverständige gleicht die Angaben im Dokument mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs ab.
Fahrgestellnummer:
Die am Fahrzeug eingeschlagene Fahrgestellnummer (FIN) muss gut lesbar sein und mit der Zulassungsbescheinigung Teil I übereinstimmen.
Kennzeichen:
Die amtlichen Kennzeichen müssen fest montiert, gut lesbar und unbeschaedigt sein. Die Prägung und die Stempelplaketten dürfen nicht verdeckt oder beschädigt sein. Die Kennzeichen müssen mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen.
Pflichtausrüstung:
Ein Warndreieck und eine Warnweste müssen vorhanden sein – eine vollständige Übersicht bietet unsere Vorbereitung zur HU. Der Verbandkasten muss der aktuellen DIN-Norm entsprechen und das Verfallsdatum darf nicht überschritten sein.
Zubehör und Tuning:
Für alle nachträglichen Anbauteile wie Sonderräder, Sportfahrwerke, Spoiler oder Sportauspuffanlagen müssen Prüfzeugnisse vorliegen. Entweder liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor, die im Fahrzeug mitgeführt wird, oder die Änderungen sind bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden. Fehlen diese Nachweise, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es kann eine Einzelabnahme erforderlich werden.
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8. Mängelkategorien und Nachprüfung
Nicht jeder Mangel führt automatisch zum Durchfallen. Der Sachverständige bewertet jeden festgestellten Mangel nach einer festen Abstufung.
Mängelkategorien:
Ohne erkennbare Mängel (OM) – Das Fahrzeug ist in Ordnung. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
Geringer Mangel (GM) – Ein kleiner Mangel, der zeitnah behoben werden sollte, aber die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährdet. Beispiele sind eine defekte Kennzeichenbeleuchtung oder ein leicht beschädigter Spiegel. Die Plakette wird trotzdem zugeteilt.
Erheblicher Mangel (EM) – Der Mangel beeinträchtigt die Verkehrssicherheit oder den Umweltschutz. Das Fahrzeug fällt durch und muss repariert und erneut vorgestellt werden. Beispiele sind defekte Bremsen, gerissene Achsmanschetten oder falsch eingestellte Scheinwerfer.
Gefährlicher Mangel (VM) – Der Mangel stellt eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Das Fahrzeug darf nur noch direkt in die Werkstatt gefahren werden. Beispiele sind stark korrodierte Bremsleitungen oder durchgerostete tragende Teile.
Verkehrsunsicher (VU) – Die schwerwiegendste Einstufung. Das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und muss abgeschleppt werden. Der Sachverständige ist verpflichtet, die Zulassungsbehörde zu informieren.
Nachprüfung:
Wird das Fahrzeug mit erheblichen Mängeln bewertet, muss es innerhalb eines Monats repariert und zur Nachprüfung vorgestellt werden. Bei der Nachprüfung werden ausschließlich die bei der Erstprüfung festgestellten Mängel erneut geprüft. Die Gebühr für die Nachprüfung ist daher geringer als für eine vollständige Hauptuntersuchung. Wird die Frist überschritten, ist eine komplette neue HU erforderlich.
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