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TÜV-Bericht nun online abrufbar

Digitaler TÜV-Bericht gestartet: KBA veröffentlicht den neuen Onlinebericht für Hauptuntersuchungen

Flensburg, 25. November 2025 – Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den neuen Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine moderne Lösung, die den klassischen Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung digitalisiert. Damit können nun alle Fahrzeughalterinnen und -halter ihre HU-Daten bequem online abrufen und teilen – egal ob die Prüfung beim TÜV in Wiesbaden, bei einer anderen Prüfstelle oder einem anderen TÜV Partner in der Nähe durchgeführt wurde.

Ab sofort für alle HU ab dem 25. November 2025 verfügbar

Der digitale Bericht steht für sämtliche Hauptuntersuchungen zur Verfügung, die ab dem 25. November 2025 durchgeführt wurden. Ältere, bereits erfolgte HU können nicht rückwirkend digitalisiert werden. Der DUB basiert rechtlich auf den Vorgaben der StVZO §§ 29, 29a sowie Anlage VIII, ergänzt durch die Verkehrsblattverlautbarung 2025, Seite 162, die das Vorgehen beim Abruf der HU-Daten regelt.

Abruf per QR-Code, Link oder manueller Eingabe

Der DUB lässt sich auf drei Wegen abrufen:

  • über den QR-Code auf dem Untersuchungsbeleg
  • über einen direkten Link
  • oder manuell über die KBA-Website

Für die manuelle Abfrage benötigt man lediglich drei Elemente:

  1. Nummer des Untersuchungsberichts
  2. Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution
  3. Identifikationsnummer

Damit bietet der digitale Bericht eine einfache und sichere Möglichkeit, den HU-Status jederzeit online zu prüfen – besonders praktisch, wenn man seinen TÜV in der Nähe digital verwalten möchte.

Ideal für Fahrzeugverkauf oder Werkstatt: DUB an Dritte teilbar

Der digitale HU-Bericht lässt sich mühelos mit Dritten teilen, etwa bei einem Fahrzeugverkauf oder einem Werkstatttermin. Die Weitergabe kann jederzeit widerrufen werden, indem neue Zugriffsdaten vergeben werden.
Der DUB steht in Deutsch und – eingeschränkt – auch in Englisch zur Verfügung, wobei einige Inhalte technisch nicht vollständig übersetzbar sind.

Kein Teil der i-Kfz-App – Zugriff ohne eID möglich

Der DUB ist nicht in die i-Kfz-App integriert. Anders als bei der Online-Registerauskunft (ORA) oder dem digitalen Fahrzeugschein benötigt der digitale Prüfnachweis keine personenbezogene eID. Dadurch bleibt der Abruf einfach und unabhängig von App-Registrierungen oder Ausweis-PINs.
Die Bundesregierung plant zwar, bis Ende 2026 weitere Dokumente wie den digitalen Führerschein in die i-Kfz-App zu integrieren, der DUB bleibt jedoch ein eigenständiges Angebot.

Noch kein vollständiger Ersatz für Papier – aber fast

Aktuell ersetzt der digitale Untersuchungsbericht das gedruckte Dokument noch nicht vollständig. Laut KBA kann er jedoch „für fast alle Zwecke“ genutzt werden, für die Fahrzeughalter bisher den Papierbericht benötigten – ein klarer Schritt in Richtung vollständig digitaler Fahrzeugdokumente.

Quelle: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Allgemein/2025/pm49_2025_dub.html [25.11.2025]