Sicher durch die Motorradsaison
Damit Sie unbeschwert starten können, empfiehlt TÜV Hessen einen gründlichen Frühjahrs-Check.
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Frühjahrs-Check fürs Motorrad
Reifen
- Luftdruck prüfen – ungewöhnlicher Druckverlust kann auf Fremdkörper (z. B. Nagel) oder Schäden hinweisen.
- Profiltiefe kontrollieren (mind. 1,6 mm).
- Auf Risse, Schnitte, poröse Stellen oder ausgebrochene Profilstücke achten.
- Ventilkappen auf Vollständigkeit prüfen.
Bremsen
- Schläuche und Leitungen auf Dichtheit, Risse oder Scheuerstellen prüfen.
- Bremsflüssigkeit alle 2 Jahre wechseln, Füllstand und Alter kontrollieren.
- Keine Verunreinigungen (Öl/Fett) auf Bremsteilen.
- Beläge und Klötze auf ausreichende Stärke prüfen.
Beleuchtung & Elektrik
- Lampengehäuse dürfen keine Risse oder Feuchtigkeit aufweisen.
- Rückstrahler müssen intakt sein.
- Funktionskontrolle aller Leuchten (Abblend-/Fernlicht, Blinker, Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung).
- Glühlampen auf Alterung prüfen.
- Elektrische Anschlüsse fest und rostfrei halten.
Technik & Mechanik
- Alle Befestigungen überprüfen (Stoßdämpfer, Motoraufhängung, Räder).
- Ölstand von Motor/Getriebe kontrollieren, Kraftstoffleitungen auf Dichtheit prüfen.
- Kette korrekt spannen und schmieren (mit Fahrergewicht prüfen).
- Federung links/rechts gleich einstellen.
- Lenkung leichtgängig, ohne übermäßiges Spiel.
Vorbereitung auf die Winterpause
Pflege & Wartung
- Gründlich reinigen, Elektrik vor Feuchtigkeit schützen, Lackschäden ausbessern.
- Anstehende Reparaturen möglichst vor dem Winter erledigen.
- Ölwechsel durchführen (Motor, Getriebe, Gabel etc.), Ölfilter tauschen.
- Alle Gelenke, Züge und Hebel schmieren.
- Zündkerzen konservieren (Motoröl oder Spray verwenden).
- Frostschutzmittel bei wassergekühlten Motoren prüfen.
Batterie
- Batterie ausbauen, Säurestand kontrollieren und ggf. mit destilliertem Wasser auffüllen.
- In trockenem, warmem Raum lagern und regelmäßig nachladen.
Tank & Kraftstoffsystem
- Tank randvoll füllen, um Korrosion zu verhindern.
- Kraftstoffleitungen leeren, Vergaser reinigen, Filter wechseln.
Konservierung
- Chrom- und Kunststoffteile mit geeigneten Mitteln schützen.
- Auspuff innen und außen mit ölgetränktem Lappen behandeln.
Reifen & Fahrwerk
- Reifendruck um 0,3–0,5 bar erhöhen.
- Federung auf niedrigste Vorspannung stellen.
- Motorrad so abstellen, dass Räder möglichst entlastet sind.
Unterbringung
- Trockener, gut belüfteter Raum.
- Abdeckung mit atmungsaktivem Stoff (z. B. Wolldecke), kein Plastik.
👉 Mit diesem Check fahren Sie sicher in die Saison und schützen Ihr Motorrad optimal in der Winterpause.
Downloade die neue Checkliste hier:
Neue Regeln für Motorradreifen ab 1. Januar 2025
Ab dem Jahreswechsel treten geänderte Vorschriften für Motorradreifen in Kraft. Besonders wichtig für Fahrer von Motorrädern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE):
Die Übergangsfrist für Reifen mit Herstellungsdatum (DOT) bis einschließlich 2019 endet.
Was ändert sich?
- Bis Ende 2024: Reifen mit DOT 2019 oder älter durften noch mit Freigaben von Reifenherstellern gefahren werden.
- Ab 1. Januar 2025: Diese Freigaben verlieren ihre Gültigkeit.
👉 Für Motorräder mit ABE gilt:
- Nur die eingetragenen Reifen- und Profiltypen sind zulässig.
- Abweichende Reifendimensionen sind nicht mehr erlaubt – auch dann nicht, wenn sie Last- und Geschwindigkeitsindex einhalten.
- Das betrifft auch Krafträder mit Einzelbetriebserlaubnis.
👉 Für Motorräder mit EU-Zulassung gilt:
- Abweichende Reifenhersteller sind weiterhin erlaubt, solange die eingetragene Dimension exakt eingehalten wird.
- Das Motorrad muss technisch im Originalzustand sein.
Warum diese Änderung?
Laut TÜV Hessen Partner IVS Malki ist der Wegfall der Übergangsregelung eine logische Entscheidung:
- Fahrzeughersteller prüfen freigegebene Reifen umfassend.
- Schleifspuren oder Gefahren durch falsche Passform sind so ausgeschlossen.
- Ergebnis: mehr Fahrsicherheit.
Faustregel
- Reifen mit DOT bis einschließlich 2019:
→ Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit. - Besitzer älterer Motorräder (vor 2003, meist ABE):
→ Müssen sich strikt an die eingetragenen Reifen halten. - Seit Einführung der EU-Zulassung (ZB 1 + 2):
→ Nur Reifengrößen in den Papieren vermerkt, genaue Typen nicht mehr aufgeführt.
→ Infos zu zulässigen Reifen gibt es auf den Hersteller-Webseiten.
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Wer andere Reifen fahren möchte, hat zwei Optionen:
- Einzelabnahme
- Teile-Typgenehmigung durch den Fahrzeughersteller
⚠️ Wichtig: Änderungen müssen vor der Hauptuntersuchung (HU) erledigt sein. Mit nicht zulässigen Reifen wird die HU nicht bestanden.
Wo gibt es Hilfe?
- Informationen zu zulässigen Reifen finden Motorradfahrer auf den Internetseiten der Hersteller.
- Fachkundige Beratung erhalten Sie bei den Sachverständigen von TÜV Hessen Partner IVS Malki.
- Vor der HU empfiehlt sich ein Besuch im nächstgelegenen Service-Center:
👉 tuvsud.com/de