Allgemeines und Zweck
IVS MALKI erstellt eine Übersicht über die im vergangenen Jahr bei Reparaturen verwendeten durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze von Kraftfahrzeugwerkstätten, in denen IVS MALKI tätig war. Diese durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze von Kraftfahrzeugwerkstätten können als Orientierung verwendet werden bei Fragen rund um das Reparaturgeschehen.
Erhebung
Die Höhe der Stundenverrechnungssätze in einer Region ist dabei oft umstritten. Bei IVS MALKI werden daher entsprechende Erhebungen fortlaufend im ganzen Bundesgebiet durchgeführt. Dabei werden in großem Umfang erstellte Gutachten herangezogen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung ein Reparaturauftrag erteilt war – also davon auszugehen ist, dass die verwendeten Stundensätze auch tatsächlich zur Anwendung kommen. Berücksichtigt werden freie und markengebundene Fachwerkstätten sowohl mit dem Aushangstundensatz als auch mit individuellen Vereinbarungen. Der DRS wird in einem zweistufigen Verfahren erhoben. Im Rahmen der Ermittlung werden zunächst die Jahresdurchschnitte für alle berücksichtigten Reparaturbetriebe gebildet, aus welchen dann in einem zweiten Schritt das arithmetische Mittel für die 2-stelligen Postleitregionen ermittelt wird. Bei der Ermittlung werden alle angegebenen Werte auf volle 0,25 Euro gerundet und verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die gemittelten Stundenverrechnungssätze für Lackierungskosten sind ohne Materialanteil angegeben. Die Lackmaterialzuschläge sind gemäß Hersteller bzw. AZT (Index=100%) zu berücksichtigen. Bei der Erhebung der mittleren Stundenverrechnungssätze wird zwischen Pkw und Lkw unterschieden.
Nutzung
IVS MALKI stellt den DRS ausschließlich zur nicht- oder geringgewerblichen Nutzung zur Verfügung. Bei Verwendung der DRS muss ein deutlicher Hinweis auf die Urheberschaft von IVS MALKI sowie den Stand der Daten angebracht werden. IVS MALKI bemüht sich um die neutrale sachverständige Ermittlung der DRS. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass diese Werte in jeder Hinsicht zutreffend sind, insbesondere dass sie von Gerichten anerkannt werden. Es wird daher kein bestimmter Erfolg geschuldet. Die Jahreserhebung erfolgt jeweils für das Vorjahr. Die Veröffentlichung erfolgt im Einzelabruf kostenfrei auf der IVS MALKI Homepage. Für die zur Verfügung gestellten Daten übernimmt IVS MALKI keine Haftung.