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Technischer Dienst

Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge
nach VO(EU) 2018/858

Was heißt Genehmigung für Neufahrzeuge?
Welche Fahrzeuge fallen darunter?
Seit neustem ist auch IVS Malki dazu befugt!

NEU BEI IVS MALKI
TÜV Hessen Partner in Wiesbaden
TECHNISCHER DIENST

Neufahrzeuge ohne Typgenehmigung (Klassen M/N/O)

Um ein Fahrzeug für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, muss es den Anforderungen eines genehmigten Fahrzeugtyps entsprechen.

Vollständige Fahrzeuge, die herkömmlich in Europa produziert werden oder für den europäischen Markt bestimmt sind, verfügen üblicherweise über eine EU- oder EG-Typgenehmigung. Bei älteren Fahrzeugen (in Deutschland) kommt stattdessen eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zum Einsatz.

Die Zulassung ist in diesen Fällen ohne weitere fachliche Überprüfung möglich.

Nun gibt es jedoch auch Neu-Fahrzeuge ohne Betriebserlaunis (z. B. nicht maschinell in Großserie produziert). Diese widerum benötigen ein Gutachten nach der Europäischen Verordnung VO(EU) 2018/858. Man unterscheidet hierbei zwischen Artikel 44 (EU) und Artikel 45 (national). Welche Fahrzeuge genauer darunter fallen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Nationale Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45

Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die

nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),

aus einem Drittland importiert wurden (z. B. Neufahrzeug aus den USA),

vor der Erstzulassung baulich verändert wurden (z. B. Ausbau zum Wohnmobil),

vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau, Plane/Spriegel)

benötigen ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeugeinzelgenehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 – die sogenannte Einzelgenehmigung. Dieses ist für eine Zulassung in Deutschland vorausgesetzt.

Unsere Unterschriftsberechtigten stehen Ihnen gerne für sämtliche Anfragen bezüglich der Ausarbeitung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug zur Verfügung.

EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 44

Möchte man ein einzelnes Neu-Fahrzeug ohne Typgenehmigung jedoch allgemein in einem EU-Mitgliedsstaat (inkl. Deutschland) anmelden, kann man die Option nutzen, ein Gutachten gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 erstellen zu lassen. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt die Genehmigung erteilt hat, ist es möglich, das Fahrzeug in allen Mitgliedstaaten der EU zuzulassen.

Fahrzeuge, für die eine EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung möglich ist, sind alle

Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw),

Fahrzeuge der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge),

Fahrzeuge mit besonderen Zweckbestimmungen

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen, Beschussgeschützte Fahrzeuge, Rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Wohnanhänger, Mobilkrane, Dolly, Geräteträger, …

Die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei sämtlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens für die Erlangung einer individuellen nationalen Genehmigung für Ihr Fahrzeug behilflich zu sein.

§19(2) StVZO Beispiel: mehrere Teile-Änderungen (mit gegenseitiger Beeinflussung)
§21 StVZO Beispiel: EU & internationale Importfahrzeuge