Verordnung über den Betrieb von Unternehmer die im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig sind, unterliegen den Bestimmungen der BOKraft. Die BOKraft enthält Vorgaben, die eine zuverlässige und sichere Beförderung von Personen in Kraftfahrzeugen oder Kraftomnibussen sicherstellen sollen. Sowohl für Kraftomnibus-, als auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen ist sie von grundlegender Bedeutung. Neben einer wiederkehrenden Prüfung zusätzlich zur Hauptuntersuchung schreibt die BOKraft auch eine außerordentliche Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in einem Unternehmen vor. Sowohl die Prüfung nach § 41 BOKraft (wiederkehrende HU) als auch nach § 42 BOKraft (Außerordentliche HU -> erste Inbetriebnahme) wird von den Sachverständigen IVS Malki durchgeführt. Die Prüfung bezieht sich dabei auf bestimmte Ausrüstungsvorschriften. Bei Taxis, Mietfahrzeugen, Bussen, bestimmten Spezialfahrzeugen, größeren Anhängern und allen anderen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erfolgt die Prüfung jährlich bspw. durch den TÜV Hessen in Schierstein. Mietwagen und Taxis
BOKraft §41§42
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
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