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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IVS Malki – TÜV Hessen Partner

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die durch IVS Malki – TÜV Hessen Partner angeboten, organisiert oder erbracht werden.

1.2 IVS Malki ist als TÜV Hessen Partner tätig und bietet insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen, Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU), Fahrzeugbegutachtungen sowie weiteren fahrzeugbezogenen Dienstleistungen an.

1.3 Amtliche Prüfungen und Begutachtungen werden ausschließlich durch die hierfür zuständigen und entsprechend befugten Prüfingenieure oder Sachverständigen durchgeführt. IVS Malki übernimmt im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung insbesondere die Organisation, Vermittlung und Betreuung der entsprechenden Dienstleistungen.

1.4 Diese AGB gelten gegenüber Privatkunden sowie gewerblichen Kunden. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Durchführung der Dienstleistungen

2.1 Alle Dienstleistungen werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Anforderungen durchgeführt.

2.2 Der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Terminvereinbarung, dem Auftrag oder der jeweiligen Absprache mit dem Kunden.

2.3 IVS Malki ist berechtigt, zur Durchführung bestimmter Dienstleistungen entsprechend qualifizierte Partner oder Prüforganisationen einzubeziehen.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und richtig bereitzustellen.

2.5 Eine erfolgreich bestandene Hauptuntersuchung oder eine positive Begutachtung kann nicht garantiert werden. Die Entscheidung über das Prüfergebnis liegt ausschließlich bei der zuständigen prüfberechtigten Person.

3. Terminvereinbarungen und Fristen

3.1 Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit zuverlässig eingehalten.

3.2 Sollte es aufgrund technischer, organisatorischer oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände zu Verzögerungen kommen, wird der Kunde schnellstmöglich informiert.

3.3 Bei verspätetem Erscheinen des Kunden kann die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung nicht garantiert werden.

3.4 Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, wird um eine möglichst frühzeitige Absage gebeten.

4. Gewährleistung

4.1 IVS Malki gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der selbst übernommenen vertraglichen Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.2 Die Verantwortung für amtliche Prüfergebnisse, Gutachten und technische Prüfentscheidungen liegt bei der jeweils zuständigen Prüforganisation beziehungsweise der durchführenden prüfberechtigten Person.

4.3 IVS Malki übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung oder sonstige technische Abnahme erfüllt.

4.4 Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Haftung

5.1 IVS Malki haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IVS Malki für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.3 Für bereits vorhandene Schäden oder technische Mängel am Fahrzeug, die nicht durch IVS Malki verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.

5.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Für sämtliche Dienstleistungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise beziehungsweise die dem Kunden mitgeteilten Konditionen.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung und Rechnungsstellung sofort fällig.

6.3 Zusätzliche Dienstleistungen oder Prüfungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt und gegebenenfalls gesondert berechnet.

6.4 Eine nicht bestandene Hauptuntersuchung oder ein negatives Prüfergebnis befreit den Kunden grundsätzlich nicht von der Zahlung der ordnungsgemäß durchgeführten Prüfleistung.

7. Höhere Gewalt

7.1 Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von IVS Malki liegen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, technische Ausfälle oder andere unvorhersehbare Umstände, können zur Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung vereinbarter Leistungen führen.

7.2 In solchen Fällen wird der Kunde schnellstmöglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

7.3 Gesetzliche Ansprüche und Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem für die jeweilige Untersuchung geeigneten Zustand bereitzustellen.

8.2 Erforderliche Fahrzeugdokumente, insbesondere Zulassungsbescheinigungen und gegebenenfalls vorhandene Gutachten oder Nachweise, sind zum Termin mitzubringen.

8.3 Der Kunde hat bekannte technische Besonderheiten oder Umstände, die für die Prüfung relevant sind, vor Durchführung der Leistung mitzuteilen.

8.4 Entstehen durch fehlende Unterlagen oder unzureichende Mitwirkung zusätzliche Kosten, werden diese nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 IVS Malki behandelt sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen.

9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung vereinbarter Leistungen sowie für weitere gesetzlich zulässige Zwecke verarbeitet.

9.3 Eine Weitergabe erforderlicher Daten an beteiligte Prüforganisationen oder Dienstleistungspartner erfolgt nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

9.4 Prüfberichte, Gutachten und andere Dokumente dürfen nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen verwendet werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen IVS Malki und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Geschäftssitz von IVS Malki. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.

10.3 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.4 IVS Malki ist als TÜV Hessen Partner tätig. Die eigenständige rechtliche Verantwortung der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH für deren Prüfleistungen bleibt unberührt.


IVS Malki – TÜV Hessen Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

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