- Hauptuntersuchung: Mythen auf dem Prüfstand – die fünf häufigsten Irrtümer
Von Auto über Motorrad oder Camper bis hin zum Anhänger: Für alle Fahrzeughalter ist in der Regel jedes zweite Jahr der Weg „zum TÜV“ fällig. Für viele ist die Hauptuntersuchung (HU) ein lästiger Termin, der schnell mal vergessen geht oder bewusst überzogen wird. Aber ist das eigentlich erlaubt? Wir stellen häufige Irrtümer zur HU auf den Prüfstand.
Für so manchen Autofahrer ist es eine lästige Pflicht, für die Sicherheit im Straßenverkehr aber ein wichtiger Bestandteil. Der Gesetzgeber fordert für jedes Fahrzeug mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Abständen eine Hauptuntersuchung. Dieser Check von einer amtlich anerkannten Prüforganisation sichert die Umweltverträglichkeit und Verkehrstauglichkeit des jeweiligen Fahrzeugs. Den HU-Termin sollte man nicht unnötig auf die lange Bank schieben, sonst drohen nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch unnötige Gefahr für die eigene Sicherheit und die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer. Höchste Zeit also, mit gängigen Irrtümern zur Hauptuntersuchung aufzuräumen.
Neue Plakette bedeutet zwei Jahre lang sorgenfrei Gas geben
Bei einigen älteren Fahrzeugen ist das Aufatmen groß, wenn die Hauptuntersuchung ohne große Mängel bestanden wird. Allerdings ist die neue Plakette keine Garantie dafür, dass bis zur nächsten Überprüfung keine Teile verschleißen oder kaputt gehen. „Die Hauptuntersuchung ist immer eine Momentaufnahme. Die Sachverständigen können nur über den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Untersuchung urteilen“, erläutert Uwe Herrmann, Leiter der Technischen Prüfstelle von TÜV Hessen. Fahrzeughalter sind daher gut beraten, die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit ihres Autos regelmäßig checken zu lassen und die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten.
Der Termin zur HU kann einfach um einige Monate überzogen werden
Autobesitzer haben den auf der Plakette angegebenen Monat lang Zeit, die nächste Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Versäumen sie den Termin, wird die HU mit Ablauf des Fälligkeitsmonats automatisch ungültig. Das kann für den Halter teuer werden: Ab dem zweiten Monat kann die Überziehung mit einem Verwarngeld geahndet werden, bei langen Überschreitungen drohen sogar Bußgeld und Punkte. Auch für die Hauptuntersuchung selbst muss man tiefer in die Tasche greifen: „Ist die Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen die Prüfingenieure das Fahrzeug noch gründlicher auf Herz und Nieren prüfen“, so Herrmann. Für diese vertiefte Prüfung muss ein Preisaufschlag von 20 Prozent berechnet werden. Eine Rückdatierung der Prüfung findet übrigens nicht statt.
Bei nicht bestandener Hauptuntersuchung muss das Fahrzeug stehen bleiben
Wer wegen diverser Mängel nicht auf Anhieb die neue Plakette erhält, muss nicht gleich zu Fuß gehen. Sieht der Prüfer keine Gefährdung für den Straßenverkehr, darf das Auto weiterhin gefahren werden. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass vorhandene Mängel umgehend behoben werden müssen und das Fahrzeug innerhalb eines Monats das Fahrzeug die Nachprüfung bestehen muss. Wird der Zeitraum von einem Monat nicht eingehalten, wird erneut eine komplette Hauptuntersuchung fällig. Die Mängel müssen bei der Wiedervorführung alle behoben sein.
Nur wenn die Mängel so gravierend sind, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist, meldet der Sachverständige den Fahrzeugzustand der Zulassungsstelle. „Dann kann die Weiternutzung des Fahrzeugs ganz untersagt werden“, erklärt Herrmann. „Das ist zum Glück aber die Ausnahme.“ Laut aktuellem TÜV-Report wurden 2021 lediglich 0,04 Prozent der Fahrzeuge als verkehrsunsicher eingestuft und mussten sofort stillgelegt werden.
Die Versicherung zahlt trotz fehlender HU
Bei einem Unfall kann eine abgelaufene Plakette kostspielige Folgen haben. Die Ansprüche des Unfallgegners sind zwar auch bei fehlender HU über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ist der Unfall jedoch aufgrund eines technischen Mangels verursacht worden, der bei einer rechtzeitigen Hauptuntersuchung hätte entdeckt werden können, kann das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Die Versicherung hat dann die Möglichkeit, den Halter in Regress zu nehmen und einen Teil der Zahlungen zurückfordern oder im schlimmsten Fall sogar die Kostenübernahme des Schadens komplett zu verweigern.
Die HU kann in jeder Werkstatt durchgeführt werden
Wer mit seinem Fahrzeug nicht extra zu einem TÜV Service Center fahren möchte, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung oftmals auch in einer Werkstatt durchführen lassen. Das ist besonders praktisch, wenn der HU-Termin sowieso mit der Wartung des Autos zusammenfällt oder eine Reparatur ansteht. Wichtig zu wissen: Nicht jede Werkstatt bietet diesen Service an. Die als anerkannten Prüfstützpunkte definierten Werkstätten müssen einige Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise einer Innung angehören, über die notwenige technische Ausstattung verfügen und einen Vertrag mit einer Überwachungsorganisation (ÜO) abgeschlossen haben. Überwachungsorganisationen wie TÜV Hessen stellen den Prüfer, der in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchungen in der Werkstatt abnimmt.