Mängelfeststellung und Beseitigung
Sie haben maximal ein Monat Zeit, die Mängel zu beseitigen. Die anfallende Gebühren variieren je nach Mängelliste bzw. Aufwand. (5,00 bis 40,00€)
Sofern Mängel bei der Durchführung der Dienstleistung am geprüften Fahrzeug festgestellt wurden,:
- muss der Prüfbericht bei der Vorstellung zur Nachuntersuchung im Original vorliegen.
- ist im Falle der Feststellung von Geringen, Erheblichen oder Gefährlichen Mängeln der Weiterbetrieb des Fahrzeuges vor Beseitigung der Mängel ein Verstoß gegen weitergehende Paragrafen. Bitte beachten Sie hier auch die vorgeschriebenen Fristen zur Wiedervorführung. Reparaturschweißungen sind bitte ohne Schutzanstrich und ohne Abdeckungen wieder vorzuführen.
- darf im Falle der Einstufung „Verkehrsunsicher“ das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Als zusätzlichen Service haben wir gegebenenfalls ergänzende Hinweise angegeben, wenn Feststellungen zu treffen waren, die zum Zeitpunkt der Untersuchung noch keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hatten, deren Beseitigung aber der Werterhaltung Ihres Fahrzeuges dienen oder in absehbarer Zeit zu einem Mangel führen können.
Bitte beachten Sie auch die Angaben auf der Rückseite des Bericht, welche weiteren Schritte für Sie erforderlich sind, um zum Beispiel die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zu erhalten. Bei mängelfreien Untersuchungen finden Sie den zur Zulassung des Fahrzeuges notwendigen HU-Code auf der Rückseite unten links.
Freiwirtschaftliche Dienstleistungen erfolgen nach produktspezifischen Standards der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH.