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Technischer Dienst

Gutachten bei Um­bau zum Wohn­mo­bil

Was sind die Voraussetzungen?
Welche Ausrüstung wird benötigt?
IVS Malki ist für ein solches Gutachten befugt.

NEU BEI IVS MALKI
TECHNISCHER DIENST

Trend des Wohn­mo­bils

Urlaube im Wohnmobil erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, und der Markt für mobile Wohnräume ist praktisch erschöpft. Viele möchten daher das bestehende Fahrzeug in ein Wohnmobil umbauen. Ein solcher Umgestaltungsprozess resultiert jedoch in einer Veränderung der Fahrzeugart und führt daher zum Erloschen der Betriebserlaubnis.

Um von der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis für Ihr umgebautes Wohnmobil zu erhalten, ist ein amtliches Gutachten nach §19(2) StVZO im Voraus erforderlich. Unsere Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes erstellen dieses Gutachten gerne für Sie.

Die praktische Mindestausrüstung für ein Wohnmobil umfassen

Tisch und Sitzgelegenheiten,

Schlafgelegenheiten (diese können u. U. auch als Sitze dienen),

fest (dauerhaft) eingebaute Kochmöglichkeit,

Stauraum/Schrank für Gepäck und sonstige Gegenstände,

Fluchtwege, (Notausgänge und Notausstiege).

...

Platz und Kochen

Wohnmobilumbau: Was ist zu beachten?

Reisen mit dem Wohnmobil liegt im Trend – und die Ansprüche an Komfort und Technik steigen. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung der Sicherheit zu, denn Wohnmobile enthalten zahlreiche bewegliche Teile, Installationen und elektrische Systeme. Wer ein Nutzfahrzeug in ein Wohnmobil umbauen möchte – ob in der Werkstatt oder als Heimprojekt – muss daher bestimmte technische Vorschriften einhalten.

Die gesetzlichen Anforderungen an Wohnmobile sind unter anderem in einem Merkblatt des TÜV-Verbands geregelt. Es beschreibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug offiziell als Wohnmobil anerkannt und zugelassen werden kann.


Umbau = neue Betriebserlaubnis

Oft dient ein Kastenwagen oder Transporter als Basis für den Umbau. Doch sobald die ursprüngliche Fahrzeugstruktur verändert wird, kann die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ihre Gültigkeit verlieren. Erst nach einer technischen Abnahme durch eine offiziell anerkannte Prüforganisation – etwa TÜV oder DEKRA – kann eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört zur Mindestausstattung eines Wohnmobils:

  • ein Tisch
  • Sitzplätze
  • Schlafmöglichkeiten
  • eine Kochgelegenheit
  • Stauraum für Gepäck und lose Gegenstände

Mit Ausnahme des Tisches müssen diese Elemente fest im Wohnbereich montiert sein.


Wechselnutzung oder vollwertiger Umbau?

Ein Fahrzeug mit temporär eingebauten Möbeln, die sich ohne Werkzeug entfernen lassen, gilt nicht als Wohnmobil. In solchen Fällen bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart bestehen. Wer eine vollständige Umnutzung plant, sollte frühzeitig Rücksprache mit einem Prüfer halten – das spart Zeit und verhindert Überraschungen bei der Abnahme.


Wohnen: Sicherheit im Innenraum

Der Innenausbau sollte nicht nur gemütlich, sondern auch sicher sein. Bauteile dürfen bei Unfällen keine Gefährdung darstellen. Abgerundete Kanten oder schützende Gummierungen an Möbeln sind ebenso wichtig wie stabile Verriegelungen an Türen und Schränken. Diese verhindern, dass sich während der Fahrt Gegenstände lösen.

Zudem sollte der Boden rutschfest sein, um Unfälle zu vermeiden. Für den gesamten Innenausbau sind schwer entflammbare Materialien vorgeschrieben.

Zur Kommunikation zwischen Fahrer und Mitreisenden muss ein direkter Informationsweg bestehen – zum Beispiel über eine funktionstüchtige Gegensprechanlage, die gleichzeitiges Hören und Sprechen ermöglicht.


Kochen: Nur mit fest installiertem Gerät

Ein Kocher gehört zur Basisausstattung eines Wohnmobils. Er muss fest mit dem Fahrzeug verbunden und für den Innenraum geeignet sein. Klapp- oder Auszugslösungen sind zulässig, solange sie stabil und sicher montiert sind.

Nicht zulässig ist es, den Kocher nur über Kabel oder Schläuche anzuschließen. Wichtig ist außerdem ein geeigneter Hitzeschutz, der angrenzende Fahrzeugteile vor Hitzeeinwirkung schützt.


Fluchtwege: Im Notfall schnell raus

Sicherheitsvorschriften schreiben mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtmöglichkeiten vor – idealerweise auf verschiedenen Seiten des Fahrzeugs. Dazu zählen:

  • Türen (Notausgänge)
  • Fenster, Luken oder Klappen (Notausstiege)

Diese müssen klar als Fluchtwege gekennzeichnet sein. Türen müssen sich nach außen öffnen lassen, von innen und außen bedienbar sein und mindestens 50 cm breit sowie 1 Meter hoch sein.

Personen, die Veränderungen an der Karosserie vornehmen möchten, sei es eine Vergrößerung oder eine andere Art des Umbaus, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Diese umfassen verschiedene Aspekte, angefangen von der Festigkeit der Struktur bis zur Auswahl der Materialien, einschließlich Einstiegen, Fluchtwegen, Fenstern und Belüftung. Die verwendeten Materialien müssen nicht nur robust sein, sondern auch schwer entflammbar und bruchsicher. Falls eine Trennung zwischen Fahrer- und Wohnkabine erfolgt, ist eine sichere Kommunikation zwischen beiden Bereichen erforderlich. Einstiege sollten auf der von der Straße abgewandten Seite platziert werden und müssen sicher und einfach benutzbar sein. Es ist von großer Bedeutung, dass stets für ausreichende Frischluft gesorgt ist, wobei die detaillierten Vorgaben dazu im TÜV-Merkblatt umfassend zusammengefasst sind.

Eine spezielle Herausforderung stellt der Aufbau von Aufstelldächern dar. Es empfiehlt sich, in dieser Angelegenheit einen spezialisierten Fachbetrieb zu Rate zu ziehen, da bedeutende Teile der Dachstruktur durchschnitten werden müssen und dabei strikte Beachtung der Vorgaben des Fahrzeugherstellers geboten ist. Die Durchführung durch einen Experten bietet zusätzliche Vorteile:Die fachgerechte Installation des “Himmelbetts” durch eine spezialisierte Werkstatt stellt sicher, dass das Fahrzeug vollständig abgedichtet ist und keinerlei störende Geräusche oder Klappergeräusche verursacht werden.

Zugänge und Sicherheit
Alle Einstiege ins Fahrzeug müssen sicher und bequem nutzbar sein. Die unterste Stufe sollte idealerweise nicht höher als 500 mm über dem Boden liegen. Möchten Sie eine separate Tür zum Wohnbereich einbauen, empfiehlt sich die rechte Fahrzeugseite. Bei Doppeltüren muss der vordere Türflügel (in Fahrtrichtung gesehen) den hinteren überdecken.

Falls Sie auf eine eigene Fahrertür verzichten, achten Sie darauf, dass der Fahrersitz vom Wohnraum aus problemlos erreichbar ist. Ebenso sollten die Sitzplätze im Wohnbereich leicht zugänglich sein – sowohl vom Fahrerhaus als auch von außen.

Im Notfall zählt jede Sekunde: Sorgen Sie daher möglichst für zwei voneinander unabhängige Notausstiege, idealerweise auf gegenüberliegenden Seiten des Fahrzeugs.

Im Gegensatz dazu ist der Einbau von Fenstern auch für versierte Laien machbar, sofern alle relevanten Vorschriften beachtet werden. Alle Scheiben müssen beispielsweise für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sein, und die Ausschnitte dafür dürfen nur an den vorgesehenen Stellen gemacht werden.

Das sogenenannte Merkblatt 740 bietet Details zu verschiedenen Aspekten wie tragenden Strukturen, Elektroinstallationen und speziellen Aufbauten von Wohnmobilen. In dem Merkblatt mit dem Titel “Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil” sind nationale und internationale Standards für Wohnmobile zusammengefasst. Es gibt einen Einblick in den aktuellen Stand der Technik, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Dieses Merkblatt dient Unterschriftsberechtigte von Technischen Prüfstellen und Technischen Diensten als Arbeitsgrundlage bei der Begutachtung von Wohnmobilen. Gleichzeitig eignet es sich als Ausgangspunkt für den Umbau von Wohnmobilen.

Beispielsweise: Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach der möglichen Zuladung, dem zulässigen Gesamtgewicht und der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.

Für die Verpflegung auf Reisen ist ein zuverlässiges Kochgerät unverzichtbar – sei es mit Gas, Strom oder Spiritus betrieben. Wichtig ist, dass es auch auf begrenztem Raum sicher und komfortabel genutzt werden kann und Platz für Kochgeschirr vorhanden ist. Das Gerät muss fest im Fahrzeug montiert und für den mobilen Einsatz zugelassen sein. Eine integrierte Flammensicherung unterbricht die Gaszufuhr automatisch, sollte die Flamme unbeabsichtigt ausgehen.

Innenausbau und Sicherheit im Wohnmobil

Alle Fenster und Scheiben müssen über eine gültige Bauartgenehmigung und ein entsprechendes Prüfzeichen verfügen.

Für die Kommunikation während der Fahrt gilt: Der Fahrer sollte sich ohne größere Hindernisse mit den Mitreisenden im Wohnbereich verständigen können – im Ernstfall sind Handzeichen oder Klopfzeichen nicht ausreichend.

Frische Luft ist unerlässlich: Sowohl der Fahrerplatz als auch der Wohnbereich müssen gut be- und entlüftet werden können. Wichtig dabei: Lüftungssysteme dürfen keinesfalls mit der Abgasanlage, der Standheizung oder der Flüssiggasanlage verbunden sein.

Beim Innenausbau zählt nicht nur der Komfort, sondern auch die Sicherheit. Möbel und Einbauten sollten so gestaltet sein, dass bei einem Unfall das Verletzungsrisiko möglichst gering bleibt. Schränke und Schubladen müssen sich sicher verschließen lassen, damit sich bei plötzlichen Bewegungen nichts löst. Verwenden Sie vorzugsweise schwer entflammbare Materialien – auch beim Bodenbelag empfiehlt sich eine rutschfeste und feuerhemmende Variante.

Außen montierte Ersatzräder sind mit zwei unabhängigen Halterungen zu sichern. Achten Sie zudem darauf, dass keine scharfen Kanten oder herausstehenden Teile zur Verletzungsgefahr werden.

Power und Ambiente

Strom? Selbstverständlich. Beleuchtung zum Lesen oder Spielen, für das Trocknen der Haare, die Filterkaffeemaschine oder vielleicht sogar für einen Fernseher – all das funktioniert am besten mit einer 230 Volt-Versorgung. In der Regel wird die Anlage von außen über eine spezielle Steckdose gespeist. Grundkenntnisse für die elektrische Ausstattung umfassen: CEE-Eingangssteckdose, FI-Schutzschalter, Absicherung der 12V-Stromkreise sowie ein Trennrelais zur Bordbatterie und anderen 12V-Verbrauchern. Alle Kabel müssen aus Kupfer bestehen und dreiadrige sein, mit einer Mindeststärke von 1,5 Millimetern. Der Schutzleiter sollte fest mit der metallenen Karosserie verbunden sein.

Zu einem vollwertigen Wohnmobil wird das Fahrzeug durch die Integration von Tisch, Bett und ausreichend Stauraum. Beim Ausbau des Innenraums sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Bei der Auswahl der Materialien ist erneut besonderes Augenmerk auf den Brandschutz zu legen. In Bezug auf die Vermeidung von Unfällen ist darauf zu achten, dass keinerlei Kanten, hervorstehende Elemente oder schmale Durchgänge potenzielle Verletzungsquellen darstellen. Dies betrifft insbesondere die Griffe von Schubladen oder Schranktüren, die idealerweise versenkbar sind und nicht herausragen sollten.

Ihre Zusatzheizung muss bauartgenehmigt sein. Achten Sie darauf, dass sie entsprechend der Montageanweisung eingebaut wird. Am besten überlassen sie diese Arbeiten einem Fachmann. Das Fabrikschild mit Prüfzeichen muss auch nach dem Einbau jederzeit gut lesbar sein. Ob Sie den vorschriftsmäßigen Einbau begutachten lassen müssen, steht in der Bauartgenehmigung.

Basteln an elektrischen Anlagen ist eine gefährliche Sache. Oft wird die Brand- und Explosionsgefahr durch Kurzschluss oder Überlastung unterschätzt. Ihre Installationen müssen die VDE-Vorschriften erfüllen; dies gilt insbesondere für die Installation von 230 Volt Anlagen.

1. Allgemeines

  • Ziel: Einheitliche Beurteilungskriterien für Wohnmobile als “Sonstiges Kfz” (So.Kfz)
  • Grundlage: StVZO, EU- und UN-Regelungen, DIN-Normen
  • Gültig für Fahrzeuge mit Wohnmobilumbau gemäß Verordnung (EU) 2018/858

2. Begriffsbestimmungen

  • EU-Definition (Klasse M1 SA – Zweck):
    • Sitz- und Tischmöglichkeit
    • Schlafgelegenheit (umwandelbar aus Sitz)
    • Kochmöglichkeit
    • Stauraum
  • Nationale Einstufung (So.Kfz Wohnmobil):
    • Kategorisierung nach zulässiger Gesamtmasse (≤2,8t / >2,8t)

3. Technische Vorschriften

  • Bauvorschriften: StVZO, EU, UN-Regelungen, DIN beachten
  • Zulässige Masse / Achslasten:
    • EU-rechtlich berechnete Mindestnutzlast: 10 * (n + L) [n = Sitzplätze inkl. Fahrer; L = Fahrzeuglänge in m]
    • Fahrer = 75 kg pauschal
    • Wasser-/Gastanks befüllt, Abwasser unberücksichtigt

4. Aufbauanforderungen

  • Festigkeit: Tragende Strukturen dürfen nur mit Nachweis verändert werden
  • Werkstoffe: Nicht leicht entflammbar, splittersicher
  • Trennung Fahr-/Wohnbereich: Bei Trennwand nur mit direkter akustischer Verbindung nutzbar
  • Einstiege: Vorzugsweise rechts, Trittstufen max. 650 mm (besser ≤400 mm)
  • Fluchtwege: Mindestgröße 0,25 m², keine Seite <450 mm
  • Fenster: Licht aus zwei Richtungen empfohlen
  • Scheiben: Genehmigt nach EU/UN, mit Prüfzeiche

5. Ausstattung Wohnbereich

  • Innenraum: Unfallvermeidung durch abgerundete/sichere Bauteile, Verriegelungen
  • Belüftung: Sicherheitslüftung nach DIN EN 721
    • Je nach Raumgröße und Geräteausstattung unterschiedliche Mindestöffnungen
  • Heizung: Genehmigungspflichtig, Einbau nach Vorschrift
  • Sitze: Entsprechend UN-Regelungen Nr. 14, 16, 17
    • Keine Quersitze nach 2007 erlaubt
    • Nicht nutzbare Sitzplätze während Fahrt müssen gekennzeichnet sein
  • Sicherheitsgurte/Kopfstützen: Gurtverankerungspunkte nachgewiesen, ggf. durch Smartfloor

6. Kochmöglichkeiten

  • Allgemein: Festeinbau im Wohnbereich zwingend
  • Gas: DIN EN 1949:2011, Absperrvorrichtung, DVGW G 607-konform
  • Spiritus/Diesel/Elektro: Zulässig bei Festeinbau, CE-Kennzeichnung, keine zusätzliche Prüfung nötig
  • Sonderform: Bedienung von Einzelkomponenten von außerhalb des Fahrzeugs, z. B. wenn festeingebaute Kocher nur nach Öffnen der Heckklappe bedient werden kann, ist zulässig

7. Flüssiggasanlagen

  • Einbau gemäß DIN EN 1949:2011
  • Bei Fahrtbetrieb: Kennzeichnungspflicht, Sicherheitsabschaltung erforderlich

8. Elektrik

  • Nach DIN VDE 0100-721 Anforderungen erfüllen. Es wird bei Begutachtung auf Einhaltung der Vorschrift hingewiesen und im Gutachten aufgeführt.
  • Minimalausrüstung bei einer 230 V Außenversorgung: CEE-Eingangssteckdose, FI-Schutzschalter, Absicherung der 12 Volt
    Stromkreise sowie ein Trennrelais zu Bordbatterie und anderen 12 V Verbrauchern
  • Absicherung d. FI/LS-Schutzschalter, CEE-Eingang, Kupferleitung,  3-adrig, mind. ≥1,5 mm², Schutzleiter mit Karosserieverbindung
  • Schutzleiter (gelb/grün) zu legen, welcher auch mit den metallischen Teilen der Karosserie zu verbinden ist
  • Fremdeinspeisung (f. Versorgung) mit speziellen Steckdose gemäß DIN EN 60309-2:2018-04! ist mit einem Deckel oder einer Klappe gemäß Anforderung nach IP 44 zu schützen. Normale übliche Haushaltsteckdose (Schuko) ist seit 2012 nicht mehr zulässig!
  • Beim Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen verwendete und fest eingebaute aktive elektrische/elektronische Geräte müssen über einen Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gemäß Richtlinie 72/245 bzw. UN-Regelung Nr. 10 verfügen, z. B.
    – Kompressorkühlschränke/-boxen,
    – Ladegeräte/Spannungswandler/Wechselrichter/Regler von Solaranlagen,
    – Klimaanlagen/Ventilatoren/Fernseher/Radio.
    – Batteriemanagementsysteme/Zusatzbatterieüberwachung.
    Dies gilt nur für Wohnmobile mit einer Erstzulassung ab dem 01.10.2002.
  • Ein Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) eines Kühlschranks wird üblicherweise durch eine Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung erbracht. Diese Dokumente bestätigen, dass der Kühlschrank die Anforderungen der relevanten EMV-Richtlinien der EU erfüllt und keine elektromagnetischen Störungen verursacht oder von solchen beeinträchtigt wird.

9. Anbauteile

  • Solaranlagen/Satellitenschüsseln: Dachlast beachten, fachgerechter Einbau
  • Ermittlung der Fahrzeughöhe erfolgt bei Fahrtstellung der Solar- und/oder Satellitenanlage
  • Markisen: Lichttechnische Einrichtungen beachten
  • Heckträgersysteme: Sicher befestigt, Traglast gekennzeichnet, Leuchten/Kennzeichen ggf. wiederholen

10. Sonderfälle

  • Wechselaufbauten: Keine Einstufung als Wohnmobil möglich
  • Getrennter Wohnteil: Keine Mitnahme von Personen erlaubt
  • Oldtimer: Nur bei zeitgenössischer oder ursprünglicher Ausstattung zulässig
  • Sonderformen: Kocher außerhalb bedienbar erlaubt; Schlafplatz außen zählt nicht als Wohnmobil
— Sitze & Sicherheitsgurte

Fragen & Antworten

Sie brauchen an allen Sitzplätzen geeignete Haltemöglichkeiten, beispielsweise

  • bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden
  • geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze
  • Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind, werden empfohlen.

Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals angemeldet wurden, benötigen

  • bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze. Für die Plätze vorn außen brauchen Sie Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze langen Beckengurte,
  • bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen.
    Kennzeichnen Sie die Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen.

Bei Wohnmobilen, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals gestartet wurden, benötigen Sie an allen Sitzplätzen in Fahrtrichtung bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten und zwar

  • vorn außen Dreipunktgurte
  • an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.

Seit dem 1. Oktober 1999 benötigen neu zugelassene Wohnmobile:

  • 3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
  • 3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
  • bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.

Mit Erstzulassung ab 01.10.2004 werden für Wohnmobile bis 2,5 t zul. Gesamtgewicht

  • Automatik-Dreipunktgurte für alle Sitze vorgeschrieben (gilt nur für Sitze, die für den üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind)

Mit Tag der ersten Zulassung ab dem 20.10.2007 sind Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung nicht mehr zulässig.

Verzichten Sie auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, da diese zu unsicher sind.

§19(2) StVZO Beispiel: mehrere Teile-Änderungen (mit gegenseitiger Beeinflussung)
§21 StVZO Beispiel: EU & internationale Importfahrzeuge