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Fragen zu Kfz Steuer

Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach dem Verbrauch des Fahrzeugs und der Größe des Hubraums. Daher gibt es keine pauschale Aussage darüber, mit welchen Kosten Sie für die Kfz-Steuer rechnen müssen. Besonders große Kostenunterschiede kommen aufgrund der Antriebsart zustande. Je nachdem, ob es sich um einen Benziner oder einen Dieselmotor handelt, werden folgende Grundbeträge veranschlagt:

Antriebsart Betrag je 100 cm³ Hubraum
Benziner 2,00 Euro
Diesel 9,50 Euro

Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Kosten bei einem erhöhten CO2-Ausstoß. Je nach Modell ist daher vor der Kfz-Steuererhöhung, die seit 2021 in Kraft ist, mit jährlichen Kfz-Steuerabgaben zwischen 200 und 300 Euro zu rechnen. Wie genau Sie die Steuer für Ihr Auto berechnen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Alle Informationen, die Sie benötigen, um die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer oder Pkw-Steuer, Ihres Autos berechnen zu können, finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder in Ihrem Fahrzeugschein.

1. CO2-Emissionen Wie viel Kohlendioxid Ihr Fahrzeug in g/km ausstößt, steht unter V.7. Der alter, vor 2009 ausgestellter Fahrzeugschein, enthält diesen Wert nicht.
2. Antriebsart Ob Ihr Fahrzeug einen Benzin- oder Dieselmotor hat, steht unter P.3, im alten Fahrzeugschein unter Punkt 5.
3. Hubraum Die Größe des Hubraums finden Sie unter P.1 in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder unter Punkt 8 im alten Fahrzeugschein.
4. Erstzulassungsdatum Das Datum der Erstzulassung finden Sie unter Punkt B in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder unter Punkt 32 im alten Fahrzeugschein.

Seit Juli 2009 belohnt der Staat umweltfreundliche Autos: Die Kfz-Steuer wird nicht mehr ausschließlich nach Hubraum und Antriebsart berechnet, sondern zusätzlich anhand der Höhe des CO2-Ausstoßes und der vergebenen Schadstoffklasse. Je weniger Schadstoffe ein Fahrzeug produziert, umso günstiger fällt die Kfz-Steuer aus.

Steuern berechnen für Kfz nach dem neuen CO2-Prüfverfahren

Seit dem 1. September 2018 wird zur Berechnung des CO2-Ausstoßes nicht mehr wie bisher das NEFS-Prüfverfahren zugrunde gelegt, sondern das WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty-Vehicles Test Procedure). Dieses soll realitätsnähere und verlässlichere CO2-Werte ermitteln. Damit könnte sich die Kfz-Steuer auf viele Autos deutlich erhöhen, da sie mehr Treibhausgas ausstoßen, als bisher angenommen wurde. Die auf dieser neuen Norm basierende Kfz-Steuer gilt allerdings nur für ab dem Stichtag neu zugelassene Fahrzeuge.

Elektroautos

Bei einer Erstzulassung von Elektroautos zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 wird eine Steuerbefreiung von 10 Jahren gewährt. Auch Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2020 zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet wurden, profitieren unabhängig von der Erstzulassung von 10 Jahren Steuerbefreiung. Bei einem Halterwechsel kann die Steuerbefreiung übertragen, aber nicht verlängert werden. Auch nach den steuerfreien Jahren lässt sich mit Elektroautos sparen: Es gibt weiterhin eine Steuerermäßigung von 50 Prozent.

Erdgasfahrzeuge

Erdgasfahrzeuge erhalten ebenfalls eine Steuerbegünstigung, jedoch nicht über eine verringerte Kfz-Steuer, sondern über den weiterhin niedrigen Erdgassteuersatz. Der reduzierte Steuersatz von 13,90 Euro je MWh gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Hier spart der Fahrzeughalter also über die Spritkosten.

Oldtimer

Echte Oldtimer, die über 30 Jahre alt sind und ein H-Kennzeichen tragen, erhalten eine vergünstigte Besteuerung. Krafträder kosten jährlich pauschal 46 Euro, alle übrigen Oldtimer 191 Euro.

Einsatzfahrzeuge

Auf Fahrzeuge, die zum Allgemeinwohl unterwegs sind, wird keine Kfz-Steuer erhoben. Das gilt beispielsweise für Krankenwagen, Feuerwehrautos und Einsatzfahrzeuge der Polizei. Aber auch Busse, die Straßenreinigung und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.

Autos von schwerbehinderten Fahrzeughaltern

Je nach Art der Schwerbehinderung sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung vor.

Eine Steuerbefreiung gilt für Fahrzeughalter mit der folgenden Schwerbehinderung:

  • H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung

Sofern die schwerbehinderte Person auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Straßenverkehr verzichtet, wird in diesen Fällen eine Steuerermäßigung um 50 Prozent gewährt: vorhandener Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und …

  • G = Gehbehinderung
  • Gl = Gehörlosigkeit

Das neue Klimapaket der Bundesregierung sorgt für höhere Kfz-Steuern und Spritpreise. Wer im Jahr 2023 ein Auto neu zulassen möchte, muss mit folgenden Änderungen rechnen:

Kfz-Steuer

Zu welchem Zeitpunkt sich die Kfz-Steuer genau erhöhen soll, ist noch nicht näher definiert worden. Bisher gab es im Jahr 2021 eine Erhöhung der Kfz-Steuer für Neuwagen mit einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 95 g/km. Diese neuen EU-Grenzwerte wurden festgelegt:

CO₂-Ausstoß pro kilometer Zusätzliche Kosten pro Gramm CO₂
ab 95 Gramm 4,00 Euro
ab 115 Gramm 5,50 Euro

CO2-Steuer

Im Dezember 2019 haben sich die Parteien auf einen Preis für CO2-Emissionen geeinigt. Seit dem Jahr 2021 kostet der Ausstoß einer Tonne CO2 im Gebäude- und Verkehrssektor 30 Euro. Die geplante CO2-Steuererhöhung für 2023 wurde aufgrund der hohen Energiekosten ausgesetzt.

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