Der Vorgang zur Zulassung eines Importfahrzeugs, häufig aus den USA oder Japan, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und erfordert Geduld, Präzision sowie eine sorgfältige Bearbeitung bürokratischer Schritte. In Zusammenarbeit mit IVS Malki bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei sämtlichen Schritten dieses Prozesses.
01
Datenblatt selbst bestellen oder über IVS Malki anfordern lassen
02
Anpassungen + Einzelabnahme nach §21 StVZO positiv abschließen
03
Kunde sendet Gutachten + Fzgpapiere + Formular zur Bündelungsbehörde
04
Nach Genehmigung, muss der Kunde mit diesen Unterlagen zur Zulassungsstelle
Sie haben die Möglichkeit, eigenständig das Datenblatt anzufordern, oder wir können dies in Ihrem Auftrag übernehmen. Schreiben Sie uns hierfür eine Nachricht: info@ivs-malki.de
Beantworten Sie hierfür folgende Fragen:
a) Um welches Fahrzeug handelt es sich genau?
b) 2 Fotos vom Fahrzeug (diagonal vorne u. diagonal hinten)
c) Fotos: alle Fabrik-/Typschilder (Tür, B-Säule, Motorraum)
d) Foto Motorlabel – “vehicle emission control information”- ( Motorraum ggf. Motorhaube)
e) Fotos von allen Fahrzeugpapieren (Zulassungsdokumente, Title)
f) Fotos: vordere Scheinwerferkennung (Kennzeichnungen) und die Papiere
g) Art des Getriebes, Anzahl der Gänge, Art des Antriebes (z.B. Automatik + Allrad oder Schalter + Heckantrieb)
h) Wofür benötigen Sie das Datenblatt?
Der Preis hängt von 3 Faktoren ab:
a) Datenblatt (variiert bei der Datenblatt-Stelle, 150-350€)
b) HU inkl. UMA (155,40€, Stand 2024)
c) Zeitaufwand für §21 StVZO
Meist kostet bewegen wir uns im Preissegment 500-900 Euro Brutto.
Beachten Sie zusätzlich, dass Sie eventuell Fahrzeug-Komponente vorab austauschen (z. B. Scheinwerfer) und Sie die Kosten hierfür einkalkulieren müssen.
Weltweit importierte Fahrzeuge
Das Importfahrzeug-Merkblatt
Der Prozess für die Zulassung eines Importfahrzeuges ist von mehrern Faktoren abhängig. Ein Wesentlicher ist das sogenannte Merkblatt für Importfahrzeuge, die im Folgenden in verkürzer Version dargestellt wird.
Fahrzeugteil
Umrüstung/
Etwa-Wirkung/
Ausnahmegenehmigung
Hinweise/
Bemerkungen
Scheiben
Etwa-Wirkung möglich
“DOT”-Kennzeichnung genügt
Anhängekupplung
US-Version unzulässig
Kugeldurchmesser falsch
Scheinwerfer (Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer
nur mit europ. Prüfzeichen (nachrüsten!)
Lichttechn. Gutachten möglich für einzelnen Scheinwerfer, aber teuer
Begrenzungsleuchten / Standlicht
Etwa-Wirkung möglich
Farbe muss weiß sein!
Rückfahrscheinwerfer
Etwa-Wirkung möglich
ab Erstzulassung 01.01.1987 erforderlich
Schlussleuchten
Etwa-Wirkung möglich
getrennt absichern
Bremsleuchten
Etwa-Wirkung möglich
Bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 01.01.1970 sind auch Einkammerleuchten mit Dreifachfunktion (Schluss-Bremslicht und Blinker) möglich in roter Farbe. Dann muss jedoch eine Vorrangschaltung „Warnblinklicht vor Bremslicht“ eingebaut sein.
Rückstrahler
umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten
nur Farbe rot möglich
Nebelschlussleuchte
Etwa-Wirkung möglich oder nachrüsten (links/mittig am Heck, mit Schalter und Kontrollleuchte)
ab Erstzulassung 01.01.1991 erforderlich
Blinker
Etwa-Wirkung möglich
Farbe muss gelb sein!
Für historische Fahrzeuge gem. §23StVZO mit Erstzulassung 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahmegenehmigung von der Farbe möglich.
Bei Erstzulassungen vor 1970 sind rote Blinker hinten möglich. Voraussetzung: diese sind Original.
Glühlampen
Etwa-Wirkung möglich, wenn mit US-Prüfzeichen versehen
Auflage: 2 Ersatzlampen mitführen
Kennzeichenbeleuchtung
Etwa-Wirkung möglich
Sicherheitsgurte
Etwa-Wirkung möglich
US-Standard erfüllt
Reserverad außen
doppelte Absicherung vorsehen
Bremsanlage
Ausnahmegenehmigung erforderlich ab Erstzulassung 01.01.1991
ab Erstzulassung 01.01.1991 muss zusätzlich eine Bremsprüfung nach VdTÜV-Merkblatt durchgeführt werden
Abschlepphaken
vorne nachrüsten, hinten nur bei angegebener Anhängelast
ab Erstzulassung 01.01.1974
Abgasverhaltennach StVZO bzw. EG
nachzuweisen
Ausnahmegenehmigung nur bei Umzugsgut möglich
Leuchtweitenregulierung
Ausnahmegenehmigung möglich, ab Erstzulassung 01.01.1990
keine Nachrüstung nötig
Warnblinkanlage
muss immer vorhanden sein
Tachometer
Skalierung in km/h bis VMAX erforderlich
umrüsten oder dauerhafte Markierungen, z.B. 30/50/80/100/130…
Wegstreckenzähler
Ausnahmegenehmigung erforderlich, falls in Meilen angezeigt
keine Umrüstung erforderlich
Fabrikschild / Typschild
erforderlich
Anbringung vo. re. a. Rahmen
Fahrzeug-Identifikations- Nummer
nachträglich vo. re. a. Rahmen einschlagen, falls nicht ab Werk eingeprägt
nach Absprache mit dem Sachverständigen des TÜV
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Nachzuweisen für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.2002
An Technische Dienste wenden
Wegfahrsperre,Reifendruckkontrollsystem, …
darf nicht zwischen 225-400 MHz funken
Datenblatt
Kältemittel
ab 01.10.2017 umrüsten auf R1234YF
Aufkleber im Motorraum
Importfahrzeuge – Einleitung
Die Richtlinie wurde im Dezember 1998 im Verkehrsblatt für den Straßenverkehr veröffentlicht und ist seitdem bundesweit gültig. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf das Vorgehen des Gutachters bei der Untersuchung Ihres importierten Fahrzeugs. Zahlreiche relevante Bestimmungen galten jedoch bereits zuvor.
Bei einer Begutachtung gemäß §21 StVZO (Vollgutachten) durch den Sachverständigen von TÜV Hessen werden nicht nur technische Mängel festgestellt, sondern auch die Konformität des Fahrzeugs mit den deutschen Zulassungsvorschriften überprüft.
Welche spezifischen Vorschriften sind das? In welchen Situationen kann ein Fahrzeugteil oder ein technischer Aspekt durch Etwa-Wirkung oder die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung akzeptiert werden?
Genauere Vorgaben dazu liefert das Importfahrzeug-Merkblatt. In der nachfolgenden, etwas verkürzten und vereinfachten Zusammenfassung (im nächsten Tab) erfahren Sie, nach welchen Kriterien Ihr Fahrzeug geprüft wird und welche Umbaumaßnahmen sowie Prüfungen tatsächlich erforderlich sind.
Importfahrzeuge – Einleitung
Certificate of Title
Um ein Fahrzeug aus den USA zu exportieren, ist die Vorlage des “Certificate of Title” (kurz: „Title“) erforderlich. Andernfalls gibt der US-Zoll in der Regel keine Freigabe für das Fahrzeug. Der “Title” entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief oder der Zulassungsbescheinigung Teil II. Es ermöglicht jedoch nicht die Ermittlung der Anzahl der Vorbesitzer. Trotzdem bietet dieses Dokument Informationen über das richtige Modelljahr und die gefahrenen Kilometer. In den USA wird bei jeder Eigentumsübertragung die Laufleistung festgehalten und im “Title” vermerkt.
Zertifikat des Ursprungs, Zertifikat des Titels – Unterschiede
Das “Certificate of Origin” existiert nur für Neufahrzeuge. Jedes gebrauchte Fahrzeug, das in den USA verkauft wird, muss ein “Certificate of Title” haben. Eines dieser beiden Dokumente ist für die Zulassung in Deutschland unerlässlich. Bei einem Halterwechsel für ein gebrauchtes Fahrzeug wird ein neuer “Certificate of Title” ausgestellt. Das Erstzulassungsdatum ist dann nach dem zweiten Halterwechsel nicht mehr nachvollziehbar, nur das Modelljahr wird angegeben. Die deutschen Zulassungsstellen nehmen im Zweifelsfall den 1. Juli des jeweiligen Baujahres als “Tag der ersten Zulassung” an.
Bei der Begutachtung durch den Sachverständigen von TÜV Hessen wird das Fahrzeug nach den gültigen technischen und zulassungsrechtlichen Vorschriften für dieses Datum geprüft.
Vorsicht ist geboten bei Fahrzeugen, die mit einem sogenannten „Salvage Certificate“ oder „Certificate of Destruction“ verkauft werden. Hier hat ein Schaden dazu geführt, dass das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde. Ein genauer Überblick über den Schadensumfang ist beim Importieren eines solchen Fahrzeugs wichtig. Bei der Begutachtung durch unsere Sachverständigen sind tiefgreifendere Untersuchungen erforderlich, die die Kosten erhöhen können. Die Verbraucherschutzdatenbank „Carfax“ ist in diesem Zusammenhang hilfreich, da sie die Fahrzeughistorie für einen geringen Betrag überprüfen kann.
Abgasmessungen –Schadstoffarm? Nicht automatisch
Fahrzeuge aus den USA gelten in Deutschland nicht automatisch als schadstoffarm. Obwohl die meisten Pkw aus den USA seit dem Modelljahr 1983 mit geregeltem Katalysator ausgestattet sind und hier als schadstoffarm gelten, trifft dies nicht auf sogenannte “light duty trucks” (Pickups und (Mini-)Vans) zu. Diese Fahrzeugklasse könnte nach den US-Abgasbestimmungen deutlich mehr Abgase emittieren und ist deshalb nicht automatisch als schadstoffarm einzustufen.
Ab 1993 unterscheidet sich der europäische Messzyklus so stark vom amerikanischen, dass die Erfüllung der US-Vorschriften keine Rückschlüsse auf die Einhaltung der EG-Vorschriften zulässt.
Abgasverhalten
US-Autos sind in Deutschland beliebt, aber wie steht es um ihre Abgasemissionen? Die weit verbreitete Meinung, dass US-Fahrzeuge automatisch weniger Schadstoffe produzieren als europäische Fahrzeuge, weil die US-Abgasbestimmungen angeblich die strengsten sind, ist nicht korrekt.
Beispielsweise sind als “light duty trucks” bezeichnete Fahrzeuge (Pickups und [Mini-]Vans) keineswegs automatisch schadstoffarm. Dies gilt auch für neuere “passenger cars”. Ein Nachweis (z. B. in Form eines Datenblattes) über das Abgasverhalten nach den europäischen Normen ist erforderlich.
Unterschiede im Messzyklus
Vor einer Abgasmessung muss das Fahrzeug ca. 6-8 Stunden vorkonditioniert werden, d.h. es wird in einem temperierten Raum auf eine festgelegte Anfangstemperatur gebracht. Anschließend wird es auf dem Rollenprüfstand fixiert, und die Abgasschläuche werden angeschlossen. Während der Messung muss ein vorgegebener Zyklus abgefahren werden, der für Europa und die USA unterschiedlich ist.
Der Euro-Fahrzyklus besteht aus 2 Teilen, aus dem:
City-Fahrzyklus mit niedrigeren Geschwindigkeiten und
dem außerstädtischen Fahrzyklus, der Geschwindigkeiten bis 120 km/h umfasst (EU DC). Die produzierten Abgase werden in Beuteln gesammelt und analysiert.
Dabei wird entschieden, 1. ob die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die einzelnen Abgasbestandteile eingehalten werden und 2. wie das Fahrzeug steuerlich eingestuft ist.
Diese Beschreibung verdeutlicht zusammenfassend, warum für solche Messungen erhebliche Kosten entstehen und keine Verbindung zur alle zwei Jahre durchgeführten Abgasuntersuchung (AU) besteht. Die AU dient hauptsächlich der Funktionskontrolle aller abgasrelevanten Teile des Motors und kann nicht zur Beurteilung des Allgemeinen Abgasverhaltens herangezogen werden.
Unterschiede in der Technik
Wenn die Abgasprüfzyklen in Europa und den USA so unterschiedlich sind, wie unterscheiden sich dann europäische und amerikanische Varianten eines Fahrzeugtyps technisch?
Aufgrund der strengen Abgasgrenzwerte für neuere Fahrzeuge müssen die Hersteller ihre Modelle für den jeweiligen Bestimmungsmarkt abgaszyklusoptimiert ausliefern, um die jeweiligen Grenzwerte einzuhalten. Dies bedeutet, dass die technische Ausstattung (z. B. Steuergerät) Eigenheiten des zu erfüllenden Messzyklus berücksichtigen muss.
Europäische Katalysatoren sind daher in der Regel kleiner als US-Katalysatoren, da der Kaltlauf bei unserem Fahrzyklus länger dauert. Die Steuergeräte besitzen angepasste Software. Ansaug- und Auspufftrakt müssen die EG-Geräuschvorschriften berücksichtigen und beeinflussen dadurch wiederum das Leistungs- und Abgasverhalten.
Wann ist keine Einzelmessung auf dem Prüfstand erforderlich?
Wenn eine Abgaseinstufung Ihres Fahrzeugs, basierend auf der Fahrzeug-Identifikations-Nummer, aus gesicherter Quelle (z. B. Fahrzeughersteller/Importeur) vorliegt, entfällt eine teure Einzelmessung auf dem Prüfstand.
Für viele amerikanische Fahrzeuge hat die Fachgruppe IGA bereits Abgasmessungen durchgeführt und kann diese Messergebnisse gegen Entgelt in Form einer Abgasbestätigung zur Verfügung stellen.
Anhängelast beim Pick Up – Die Last mit der Anhängelast
Beim Kauf eines Pick-ups und der Wertlegung auf eine bestimmte Anhängelast sollte man sich nicht allein auf amerikanische Herstellerangaben verlassen. In Deutschland bestimmen andere Kriterien die erlaubte Anhängelast. Die in den USA angegebenen Werte sind in der Regel viel zu hoch für deutsche Verhältnisse. Der Sachverständige von TÜV Hessen kann, falls keine gesicherten Angaben vorliegen, nach sorgfältiger Prüfung eine Anhängelast festlegen, die sicher unter den US-Angaben liegt.
Die reguläre Feststellung einer Anhängelast erfordert umfangreiche Prüfungen, deren Kosten deutlich im vierstelligen Bereich liegen können.
Bereifung
Reifen aus den USA sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie eine EG- oder ECE-Kennzeichnung (Nachweis der Bauartgenehmigung) aufweisen. Diese Kennzeichnung gibt Auskunft über die Tragfähigkeit und die maximale Geschwindigkeit. Als Beispiel:
Die Reifenbezeichnung “P205/70R15 94H” bedeutet
“passenger car” (P),
eine Reifenbreite von 205 mm,
ein Verhältnis von Höhe zu Breite von 70%,
radiale Bauart (R),
einen Felgendurchmesser von 15 Zoll,
eine Tragfähigkeitszahl von 94 und
eine Höchstgeschwindigkeitskategorie von H.
Ein Reifen mit der Kennzeichnung “P185/75R15 M/S” ist dagegen nicht erlaubt und muss vor der Zulassung in Deutschland ausgetauscht werden.
Modelljahr
Das Modelljahr gibt den technischen Stand eines Fahrzeugs an. Zum Beispiel wurde ein Fahrzeug mit dem Modelljahr 1991 in der Regel zwischen Herbst 1990 und Herbst 1991 gebaut. Der genaue Bauzeitpunkt kann aus einem Aufkleber in der Fahrertür oder deren Rahmen hervorgehen, während das Modelljahr aus dem “Certificate of Title” sowie der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (VIN) ersichtlich ist.
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs aus den USA ist Vorsicht geboten. Das Erstellungsdatum des “Certificate of Title” (US-Zulassungsdokument) stimmt nicht zwangsläufig mit dem Erstzulassungsdatum überein. Spätestens beim zweiten Halterwechsel verschwindet das Erstzulassungsdatum aus den Papieren. Es ist daher möglich, dass ein Fahrzeug mit einem “Title”-Datum vom “06-03-1993” zum Modelljahr 1991 gehört. In solchen Fällen sollte der Kaufpreis entsprechend niedriger sein. Wichtig ist auch, die Finger von Fahrzeugen zu lassen, die ohne “Title” angeboten werden, selbst wenn das Angebot noch so verlockend erscheint.