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Sichern Sie sich Ihre Vorteile, indem wir bei Ihnen vorort prüfen.

Zu den Voraussetzung

Was ist ein Prüfstützpunkt laut StVZO Anlage 8d?

An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kraftfahrzeugwerkstatt oder eines entsprechenden Fachbetriebs, dazu zählen auch Kraftfahrzeugwerkstätten zur Betreuung eines Fuhrparks, der entsprechend Nummer 2.2 der Anlage VIIIc geeignet und rechtlich befugt ist, festgestellte Mängel nach Maßgabe von Nummer 3.1.4.5 der Anlage VIII zu beheben, HU und/oder SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP durchgeführt.

Die Voraussetzung für ein Prüfstützpunkt der Überwachungsorganisation

Sie können als Prüfstützpunkt die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen durchführen lassen. Es sind dabei paar Punkte zu beachten. Wir erläutern Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch was oder welche Möglichkeiten Sie haben. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail (prüfstelle@ivs-malki.de)

Grundstück

Muss so beschaffen sein, dass Störungen im öffentlichen Verkehrsraum durch den Betrieb nicht entstehen.

Bauliche Anforderung

Ausreichend bemessene Halle oder überdachter Platz in Abhängigkeit von den zu untersuchenden Fahrzeugen
(z. B. nur Fahrzeuge bis zu einer bestimmten zul. Gesamtmasse).

PKW freiheben

Grube, Hebebühnen oder Rampe mit ausreichender Länge und Beleuchtungsmöglichkeit sowie mit Einrichtung zum Freiheben der Achsen oder Spieldetektoren

Bremsprüfstand

ein stückgeprüfter, kalibrierter und ortsfester Bremsprüfstand (BPS)

Ausstattung

Bandmaß oder anderes Längenmessmittel (≥ 20 m), Zeitmesser

Lichtkontrolle

kalibriertes Scheinwerfereinstellprüfgerät und ebene Fläche für die Aufstellung des Fahrzeugs (stückgeprüfter Scheinwerfereinstellplatz)

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Formale Voraussetzung I

Es sind Prüfprotokolle über die Kalibrierung und Stückprüfung der eingesetzten Messwerkzeuge und Messgeräte erforderlich.

Formale Voraussetzung II

Ihr Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein bzw. muss die Voraussetzung für einen Eintrag in die Handwerksrolle erfüllen.

Formale Voraussetzung III

Es muss ein Vertrag mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorliegen. Hier in Deutschland sind das unter anderem die TÜVs, Dekra, GTÜ, KÜS, FSP. Wir helfen gerne den geeigneten Partner zu finden. Kontaktieren Sie uns dafür einfach per Telefon oder E-Mail.

Prüfgeräte

Folgende Geräte können vom Prüfer mitgebracht werden

  • geeichtes AU-Gerät für Diesel und/oder Benzin
  • schreibendes Bremsmessgerät
  • Prüfwerkzeuge und Prüfgeräte für Druckluftbremsanlagen
  • Schließkraftmessgerät zur Messung der Türschließkraft (BUS)
  • Prüfgerät zur Funktionsprüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern
  • Prüfgerät für die elektrischen Verbindungseinrichtungen zwischen Kraftfahrzeug und Anhänger
  • Bandmaß (<20 m), Stoppuhr
  • Prüflehren für die Überprüfung von Zug-Ösen und Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen, Kupplungskugeln

Die im Wortlaut exakten Anforderungen finden Sie hier im Gesetzestext (StVZO, Anlage 8d)

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