IVS MALKI: QSS Mehr Qualität.Mehr Sicherheit.Mehr Service.
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BERICHTE FINDEN
Untersuchungsbericht suchen
Hier erfahren Sie, ob Ihr Fahrzeug ausschließlich vom TÜV HESSEN geprüft wurde.
Diesen können Sie anschließend bei uns im Ingenieurbüro abholen. Für die Suche benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Weitere Informationen finden Sie unten.
Umweltplakette
Hier finden Sie Ihre Schadstoffplakette
Welche amtliche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und ob es für ältere Fahrzeuge Nachrüstmöglichkeiten gibt, können Sie mit unserer Suchfunktion hier abfragen.
Übrigens: Nachrüstmöglichkeiten für Nutzfahrzeuge sind ebenfalls abrufbar
Schadstoffgruppen
Coming Soon
Die Umweltplakette wird unterteilt in vier Schadstoffgruppen: keine Plakette, rote, gelbe und grüne Plakette. Die Schadstoffklasse entscheidet, ob ein Fahrzeug eine rote, gelbe, grüne oder gar keine Umweltplakette bekommt. Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 (oder besser) erhalten eine grüne Plakette. Sie dürfen alle Umweltzonen befahren.
Bei der Kfz-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer, die von der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) erhoben wird. Sie gilt für alle im deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge und ist jährlich vom Fahrzeughalter zu bezahlen. Wir bieten Ihnen den Service, Ihre Steuern online zu rechnen. Testen Sie den neuen KFZ-Steuer Rechner.
Gemäß § 29 Abs. 10 StVZO hat die Halterin bzw. der Halter eines Fahrzeuges den Untersuchungsbericht (UB) mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung (SP) aufzubewahren. Ist die Halterin bzw. der Halter nicht im Besitz des letzten Untersuchungsberichtes oder des letzten Prüfprotokolls und hat keine Abmeldebescheinigung, so muss sie/er auf eigene Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder andernfalls eine erneute Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Eine Zweitschrift kann nur von gültigen Untersuchungsberichten erstellt werden.
Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungsberichten nur an Fahrzeughalterinnen und -halter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Halterin/Halter waren beziehungsweise bei zwischenzeitlichem Halterwechsel eine Einwilligung der/des ursprünglichen Halterin/Halters vorlegen können.
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
Kopie Ihres Personalausweises
Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht die/der Halterin/Halter bzw Eigentümerin/Eigentümer waren.)
Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.
Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVZO (z. B. Blaulicht)
mobile Maschinen
Fahrzeuge, mit denen außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder hilflose Personen fahren oder gefahren werden, bei Nachweis von „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet.
Autos mit ausländischer Zulassung haben in deutschen Städten, die Umweltzonen eingerichtet haben, freie Fahrt, wenn sie schadstoffarm und mit einer Schadstoffplakette gekennzeichnet sind.
Innerhalb der Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Ist die Farbe der Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht identisch mit der am Umweltzonenschild angezeigten Feinstaubplakette, so darf das Fahrzeug diese Umweltzone nicht befahren.
Kraftfahrzeuge, die mit einer im Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot befreit.